Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/128: Revision im Bereich Tabak und Gebrauchsgegenstände · 87 Seiten
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Artikel Vorschlag Organisation Stellungnahme
Spielzeugen. Es handelt sich dabei vorwiegend um die Substanzen TECP, TCPP und TDCP. TECP ist bekannt für seine Kanzerogenität und hormonaktive Wirkung. Diese Substanzen migrieren leicht an die Oberfläche und gefährden Kinder, welche die Spielzeuge in den Mund nehmen. Diese Substanzen werden in Europa vermutlich nicht mehr verwendet,
können aber in Spielzeugen vorkommen, welche ausserhalb von Europa produziert werden.
Schwermetalle in Spielzeugen haben in den vergangenen Jahren verschiedentlich die Gesundheit von Kindern gefährdet und zu Rückrufen geführt. Auch diese Grenzwerte müssen unserer Ansicht nach strenger ausgelegt werden. Unter Punkt 11.11. ist die Rede von von "bestimmungsgemässen oder vorhersehbaren Gebrauch und unter Berücksichtung des üblichen Verhaltens von Kindern". Eltern ist jedoch bekannt, dass insbesondere Kleinkinder sehr viel Fantasie bei der Verwendung von Spielzeug entwickeln und von einem bestimmungsgemässen und vorhersehbaren Gebrauch selten ausgegangen werden kann.
Es ist auch sehr begrüssenswert,
dass 55 allergene Duftstoffe gemäss der vorliegenden Verordnung nicht mehr in Spielzeugen verwendet werden dürfen. Unserer Ansicht nach haben Duftstoffe kaum Berechtigung in Spielzeugen, der Hinweise oder Warnhinweis ist unserer Ansicht nach ungenügend.
Anhang Warnhinweise Associazione Consumatrici della Svizzera Wir begrüssen die Definition der 3 Italiana Warnhinweise und der Begriff "Achtung", der diesen vorangestellt werden muss. Wir weisen aber darauf hin,
dass diese Warnungen verständlich formuliert werden sollen. Insbesondere, da diese Warnhinweise nur in der Sprache des Verkaufspunktes aufgeführt werden müssen. "unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen" ist unter diesem Gesichtspunkt eine schwer verständliche Formulierung.
Anhang Warnhinweise Fédération Romande des Consommateurs Wir begrüssen die Definition der 3 Warnhinweise und der Begriff "Achtung", der diesen vorangestellt werden muss. Wir weisen aber darauf hin,
dass diese Warnungen verständlich formuliert werden sollen. Insbesondere, da diese Warnhinweise nur in der Sprache des Verkaufspunktes aufgeführt werden müssen. "unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen" ist unter diesem Gesichtspunkt eine schwer verständliche Formulierung.
Anhang Warnhinweise Stiftung für Konsumentenschutz Wir begrüssen die Definition der 3 Warnhinweise und der Begriff "Achtung", der diesen vorangestellt werden muss. Wir weisen aber darauf hin,
dass diese Warnungen verständlich formuliert werden sollen. Insbesondere, da diese Warnhinweise nur in der Sprache des Verkaufspunktes aufgeführt werden müssen. "unter unmittel-