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Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 66 Seiten
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legung der Mindestmasse einzubeziehen.
Besondere Anforderungen
1) Bassin mit Steilufer und Ausstiegen.
2) Tiefe variabel mit Wattbereich.
Reptilien
Vorbemerkung
A. Die Gehegegrösse muss sich, unter anderem wegen der teils enormen Unterschiede zwischen adulten und juvenilen Tieren, nach der
Körperlänge bzw. der Panzerlänge (Carapax-Stockmass) des gehaltenen Individuums richten. Die Gehegegrösse ergibt sich aus der Addition der für jedes einzelne Tier bestimmten Flächen und wird in der Tabelle in der Masseinheit «Körperlänge» (KL) angegeben. Die Körperlänge bedeutet bei Echsen, Krokodilen und Schwanzlurchen die Kopf-Rumpflänge, bei Schildkröten die Panzerlänge (Carapax-Stockmass) und bei Schlangen die Gesamtlänge. Werden mehrere unterschiedlich grosse Tiere zusammen gehalten, so ist die Grösse des grössten Tieres massgebend für die Berechnung. Ergibtsich rechnerisch ein höherer Wert als 2,4m, so kann die geforderte Gehegehöhe bzw. Bassintiefe aus praktischen Gründen auf 2,4 m beschränkt werden. In diesem Fall ist die Gehegefläche proportional so zu vergrössern, dass das Minimalgehegevolumen eingehalten ist.
B. Die besonderen Ansprüche der jeweiligen Tierart an Temperatur (Ektothermie), Luftfeuchtigkeit und Licht sind zu berücksichtigen.
Genaue Informationen sind der aktuellen Terraristikliteratur und den Merkblättern des BVET zu entnehmen.
C. Gehege für wehrhafte Reptilien (wie Schnapp- und Geierschildkröten), giftige Reptilien (wie Krustenechsen und Giftschlangen), gros-
se Riesenschlangen sowie grosse Echsen sind so zu gestalten und zu betreiben, dass den Sicherheitsaspekten ausreichend Rechnung getragen wird. Die Gehege müssen mit Sicherheits-verschlüssen (Schlösser, Verschlussriegel usw.) ausgerüstet sein. In öffentlich zugänglichen Tierhaltungen müssen sie mit Sicherheitsglas sowie Schlupfkästen oder Absperranlagen versehen sein.