Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 59 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 29Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht

Eine ausschliessliche Regelung in Spezialgesetzen zur Umsetzung des Verfassungsauftrags wäre rechtlich zwar möglich, aber legislatorisch nicht sinnvoll. Es käme zu einer übermässigen Reglementierungsdichte und würde zu zahlreichen Wiederholungen führen. Allgemeine Ziele der Weiterbildungspolitik wie Sicherung der Qualität oder sachübergreifende Aspekte könnten nicht in kohärenter Weise geregelt werden. Die vom Verfassungsgeber angestrebten Steuerungsmöglichkeiten wären somit sehr beschränkt.

4.3.2 Heterogene Weiterbildung ordnen

Aufgrund der Heterogenität möglicher Weiterbildungen und ihrer Verankerung in Erlassen ist ein Grundsatzgesetz angebracht, das sich auf die Definition von Grundsätzen und die Festlegung von Förderkriterien beschränkt. Die Regelung konkreter Tatbestände und die Berücksichtigung spezifischer Weiterbildungsanliegen wie zum Beispiel Umweltbildung, politische Bildung, Elternbildung, Integrationsmassnahmen für Migrantinnen und Migranten usw. ist weiterhin im Rahmen spezialgesetzlicher Erlasse zu prüfen.

Eine Ausnahme stellt die Frage der Grundkompetenzen Erwachsener dar. Sie bilden die Voraussetzung zum Zugang zu lebenslangem Lernen. Ihr Erwerb hat zudem alle Eigenschaften des nichtformalen Lernens. Diese Nähe zur Weiterbildung und der Umfang des Regelungsbedarfs legen es nahe, die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener in den vorliegenden Gesetzesentwurf zu integrieren.

In diese Richtung wies schon die Botschaft zum Kulturförderungsgesetz vom 8. Juni 2007: Die Bekämpfung des Illettrismus sei mittelfristig im Bundesgesetz über die Weiterbildung zu regeln und dieser Fördertatbestand soll vom Kulturförderungsgesetz ins Weiterbildungsgesetz transferiert werden. (BBl 2007 4836).

4.3.3 Rahmenbedingungen auch in anderen Gesetzen

Das Weiterbildungsgesetz versteht sich als Bildungsgesetz, das dazu beiträgt, die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung allgemein zu verbessern. Als Bildungsgesetz regelt es allerdings nicht sämtliche Einflussfaktoren des Weiterbildungsbereichs. Dieser wird auch durch weitere Faktoren beeinflusst wie Abzüge für Weiterbildung im Steuerrecht, Stipendienmöglichkeiten oder Bestimmungen zur Weiterbildung im Arbeitsvertragsrecht. Dazu kommen die spezifischen Gesichtspunkte der jeweiligen Spezialgesetze, z.B. Migration oder Gesundheitsschutz.

4.4 Stärkung des Wettbewerbs

Ziel des Weiterbildungsgesetzes ist es, günstige Rahmenbedingungen für die Individuen und die privaten Anbieter zu schaffen, indem es für klare Verhältnisse bei der Regelung und der staatlichen Unterstützung der Weiterbildung sorgt. Dabei ergeben sich aus dem Weiterbildungsgesetz selbst keine direkten Pflichten für die Nachfragenden von Weiterbildung und die privaten Anbieter.

Der Stärkung des Wettbewerbs dienen insbesondere:

• Vorkehren zur Vermeidung von Wettbewerbsverfälschungen: Die staatliche Unterstützung darf den wirksamen Wettbewerb nicht verfälschen. Marktpreise für Angebote, die in Konkurrenz zu Weiterbildungsangeboten nicht subventionierter Anbieter stehen, Transparenz im betrieblichen Rechnungswesen und die Vermeidung von Quersubventionierungen helfen diese Zielsetzung zu erreichen.

011/2011/03844 \ COO.2101.108.5.372040 29/59