Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 59 Seiten

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Checklisten zur Qualitätsbeurteilung von Weiterbildungsangeboten für Nachfragerinnen und Nachfra-

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ger und weiteren Beratungsdiensten wider.

Im Zuge der Erarbeitung des Weiterbildungsgesetzes zeigte es sich, dass für Qualität im Weiterbildungsgesetz wegen der grossen Heterogenität der Angebote und den unterschiedlichen Bedürfnissen von Staat, Anbietern und Nachfragern keine allgemeinen, inhaltlichen Gütekriterien aufgestellt werden können. In der Weiterbildung sind – anders als im formalen Bildungssystem – überwiegend private und nicht subventionierte Anbieter tätig. Aus Gründen der Praktikabilität verzichtet der vorliegende Entwurf deshalb darauf, flächendeckende Qualitätsvorschriften zu machen, deren Einhaltung nicht überprüft werden kann.

Qualität soll in erster Linie als Aufgabe der Anbieterinstitution definiert werden. Wer staatlich geregelte oder unterstützte Weiterbildungen anbieten möchte, hat sich an den im Weiterbildungsgesetz festgehaltenen Grundsatz zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung zu halten. Die Methodenwahl bleibt den Anbietern überlassen bzw. kann bei Bedarf in den einschlägigen Spezialgesetzen oder in Richtlinien festgelegt werden.

Nicht der richtige Weg wäre eine allgemein verbindliche Zertifizierungsvorschrift, um Qualitätsgrundsätze für die Weiterbildung zu definieren und durchzusetzen. Zum einen würde es sich um einen unverhältnismässigen Markteingriff handeln. Zum andern wären insbesondere gelegentliche Anbieter oder Kleinstanbieter kaum in der Lage, die notwendigen Ressourcen für eine Zertifizierung aufzubringen.

Von einer übergeordneten, staatlich betriebenen oder anerkannten Zertifizierungsstelle für Weiterbildungsangebote wurde im Gesetzesentwurf abgesehen. Bereits heute gibt es im Bereich der nichtformalen Bildung die unterschiedlichsten nationalen und internationalen Angebote zur Sicherung der

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Qualität. Zu erwähnen ist an dieser Stelle zudem die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS), eine Einheit des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco).

4.5.3 Anrechnung von Bildungsleistungen

Die Vielfalt der Bildungsbiographien – auch mit ausländischem Hintergrund – stellt den Bildungsraum

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Schweiz vor neue Herausforderungen. Die Hälfte aller Erwerbstätigen übt heute einen anderen Beruf aus als den ursprünglich erlernten. Persönliche Weiterentwicklungen in einem Berufsfeld oder Umorientierungen sind Teil des heutigen Arbeitsalltags. Auch wird der Eingliederung und dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt vermehrt Beachtung geschenkt.

In diesem Kontext kommt der Anrechnung von Bildungsleistungen ein hoher Stellenwert zu. Der Gesetzesentwurf verlangt von Bund und Kantonen, dafür zu sorgen, dass transparente und gleichwertige Verfahren zur Anrechnung von Bildungsleistungen eingerichtet werden. Mit der Anrechnung von Bildungsleistungen wird die Bildungsdauer reduziert und die Effizienz und Effektivität beim Erwerb von formalen Bildungsabschlüssen erhöht.

Im Berufsbildungsbereich bestehen schon jetzt Möglichkeiten, bereits erbrachte Bildungsleistungen an formale Bildungen anrechnen zu lassen. So ist es möglich, dass Absolventinnen und Absolventen von früheren Monopolausbildungen der Schweizerischen Post – beispielsweise im Logistikbereich – nach

36 Orientierung für Nachfragerinnen und Nachfrager (Datenbanken, Checklisten, Merkblätter) bei Berufs- und Laufbahnberatungsstellen, www.alice.ch, www.weiterbildung.ch, www.eduqua.ch. 37 In der Weiterbildung übliche Zertifizierungen/Qualitätslabels (Auswahl): eduQua, ISO-Norm 9001, Q2E – Qualität durch Evaluation und Entwicklung, moduqua, 2Q Qualität und Qualifikation, SVOAM 2005 Internationale Akkreditierungsagenturen (Beispiele aus dem Bereich Business Schools): Association to Advance Collegiate Schools of Business AACSB (www.aacsb.edu); Accreditation Council for Business Schools and Programs ACBSP (www.acbsp.org); European Foundation for Management Development EQUIS (www.efmd.org); Foundation for International Business Administration Accreditation FIBAA (www.fibaa.de) usw. 38 Die Möglichkeit der Anrechnung von Bildungsleistungen an formale Bildung bietet auch Chancen für Migrantinnen und Migranten, deren Ausbildung in der Schweiz nicht anerkannt ist. Vgl. dazu den Integrationsbericht (BFM, 2006). 011/2011/03844 \ COO.2101.108.5.372040 31/59