Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 59 Seiten

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Der Erwerb von Grundkompetenzen wird im Rahmen verschiedener Spezialgesetze gefördert. Beispiele sind Alphabetisierungs- und Sprachkurse im Rahmen der Ausländergesetzgebung oder IT-Basiskurse im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Weiter bekämpft der Bund im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes den Illettrismus. Neben diesen Bundesgesetzen sehen auch kantonale Gesetze die Förderung des Erhalts und Erwerbs von Grundkompetenzen Erwachsener vor.

Eine Analyse des Angebots von spezifischen Kursen im Rahmen des Projekts „GO Kantone“

(Schräder & Grämiger, 2011) ergab, dass in der Regel vor Ort Angebote bestehen, dass jedoch die Erreichung der Zielgruppen zum Teil Probleme bereitet. Schwierigkeiten ergeben sich auch dadurch, dass die einzelnen Spezialgesetze aus ihrer spezifischen Optik heraus die Grundkompetenzen fördern. Beispielsweise ist das Arbeitslosenversicherungsgesetz auf eine rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt ausgerichtet.

Dem gegenüber steht ein langfristiger, nachhaltiger Erwerb von Grundkompetenzen Erwachsener. Diese Kompetenzen ermöglichen neben der Arbeitsmarktintegration auch die persönliche Entwicklung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am lebenslangen Lernen. Weiter fehlt aufgrund der Fragmentierung in den Spezialgesetzen eine gesamtheitliche und koordinierte Betrachtung und Förderung von Grundkompetenzen Erwachsener. Schliesslich können bestimmte Zielgruppen durch die existierenden Spezialgesetze nicht erreicht werden, da sie nicht unter vorhandene Tatbestände fallen (z.B. 50-jährige Schweizer Staatsangehörige, die nicht arbeitslos sind). Andere Personengruppen sind demgegenüber im Fokus gleich mehrerer Spezialgesetze.

Koordination nötig

In der bundesinternen Koordination und der Koordination des Bundes mit den Kantonen liegt ein erhebliches Potenzial, die beschriebene Situation im Bereich der Grundkompetenzen zu verbessern. Die vorgesehene interinstitutionelle Zusammenarbeit mit klaren Verantwortlichkeiten vor Ort kann einerseits zur Zusammenführung von Zielgruppen und somit zur Bildung von kritischen Massen für differenzierte Angebote führen und andererseits im Sinne der Nachhaltigkeit Bildungsziele mit anders gelagerten Prioritäten wie Integration in den Arbeitsmarkt zu vereinbaren suchen.

Die Förderung der Allgemeinbildung von Erwachsenen und in diesem Sinne auch von Grundkompetenzen Erwachsener steht primär in der Verantwortung der Kantone, auch wenn der Bund in Bereichen wie Ausländergesetzgebung, Kulturförderung oder Arbeitslosen- und Invalidenversicherung vergleichbare Aufgaben wahrnimmt.

Bei der Erarbeitung des Weiterbildungsgesetzes wurde geprüft, ob für die Behebung mangelnder Abstimmungen ein neues Spezialgesetz zu erlassen ist, oder ob Grundkompetenzen ins Weiterbildungsgesetz integriert werden sollten. Zwei Gründe waren ausschlaggebend für die Aufnahme des Fördertatbestands des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener im Weiterbildungsgesetz:

• Es handelt sich nicht um einen neuen Fördertatbestand, sondern um eine Transferierung des

Inhalts eines unbestrittenen Teil-Artikels des Kulturförderungsgesetzes ins Weiterbildungsgesetz. Der vorliegende Gesetzesentwurf verwendet jedoch den Begriff „Illettrismus“ in einem gegenüber dem Kulturbegriff weiteren Verständnis. Im Sinne der Bildung werden unter Grundkompetenzen Erwachsener – gemäss der verbreiteten Förderpraxis in den Spezialgesetzen – nicht nur Lesen und Schreiben verstanden, sondern grundlegende Kenntnisse als Voraussetzungen zur Teilhabe am lebenslangen Lernen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Alltagsmathematik und Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Grundkenntnisse zu den wichtigsten Rechten und Pflichten sind wichtige Voraussetzungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

• Die Erarbeitung eines neuen Spezialgesetzes ist vom Regelungsinhalt und vom Umfang her nicht

angemessen, umso mehr die bessere Koordination bereits bestehender Massnahmen von Bund und Kantonen im Vordergrund steht. Die Schaffung eines neuen Spezialgesetzes würde zudem die Schliessung dieser Lücke weiter verzögern.

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