Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 59 Seiten
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4.8 Statistik und Monitoring
Wie im Bericht des EVD über eine neue Weiterbildungspolitik des Bundes erwähnt, fehlen zurzeit umfassende und regelmässig aktualisierte, statistische Informationen über die Weiterbildung, namentlich über die Träger von Weiterbildung und die Arbeitgeber (betriebliche Weiterbildung, Unterstützung sonstiger Weiterbildungen der Arbeitnehmenden). Diese Lücke ist zu schliessen. Ein wichtiges Anliegen ist es auch, den Weiterbildungsbereich periodisch zu untersuchen, sein Leistungsprofil zu evaluieren und auch international verlässlich zu vergleichen. Schliesslich führt eine bessere Datengrundlage zu einer höheren Transparenz und ermöglicht es, den Nutzen von Weiterbildung zu erkennen. Dies stärkt den Wettbewerb und stimuliert die privaten Weiterbildungsaktivitäten. (vgl. Weber & Tremel,
2008, S. 32f.).
Die Abschnitte „Entwicklung der Weiterbildung“ und „Statistik und Monitoring“ des vorliegenden Gesetzesentwurfs bilden die Grundlage für ein verstärktes forschungsgestütztes und statistisch besser untermauertes Monitoring. Diese auf Dauer angelegte, systematische Beobachtung lässt Stärken und Schwächen des Weiterbildungsbereichs besser erkennen und allfällige Fehlentwicklungen früher und gezielter beheben. Adressat des Monitorings ist neben der Öffentlichkeit insbesondere die Weiterbildungskonferenz, die die Entwicklung der Weiterbildung beobachtet sowie bundesintern und mit den Kantonen koordiniert.
4.9 Weiterbildungskonferenz
Beim Vollzug des Weiterbildungsgesetzes steht die bessere Koordination der Weiterbildungsmassnahmen beim Bund und zwischen Bund und Kantonen im Vordergrund. Eine aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen zusammengesetzte Weiterbildungskonferenz soll diese Aufgabe wahrnehmen. Zu ihren Aufgaben zählt gemäss Gesetzesentwurf die Koordination der Weiterbildungsmassnahmen bundesintern und mit den Kantonen, im Besonderen die Gewährleistung der interinstitutionellen Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Durchführung von Angeboten im Bereich Grundkompetenzen Erwachsener sowie die periodische Überprüfung der Einhaltung der Ziele und Grundsätze dieses Gesetzes und die Beobachtung des Weiterbildungsmarktes, damit die zuständigen staatlichen Stellen in einem frühen Zeitpunkt auf Dysfunktionen im Weiterbildungsmarkt reagieren können. Im Weiteren beurteilt die Weiterbildungskonferenz Beitragsgesuche nach diesem Gesetz und nimmt gegenüber dem BBT Stellung.
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