Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten
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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung
3.2.10 Anpassung Berufsbildungsgesetz (Anhang)
Die Aufhebung der eidgenössischen Anerkennung für NDS HF stösst in Berufsbildungskreisen auf Unverständnis. Das Angebot der höheren Fachschulen und die höhere Berufsbildung insgesamt werde damit geschwächt.
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende betrachten NDS HF grundsätzlich als nicht-formale Bildung und könnten sich aus systematischen Gründen vorstellen, statt den einzelnen
Nachdiplomstudiengängen die anbietenden Institutionen anzuerkennen. Es wird argumentiert, dass dies eine Gleichbehandlung der höheren Fachschulen mit den Fachhochschulen bedeuten würde, die in diesem Bereich in direkter Konkurrenz stehen.
In einigen Stellungnahmen wird darauf hingewiesen, dass die Diskussion um die Aufhebung der eidgenössischen Anerkennung für Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen in Zusammenhang mit der Titelschutzregelung im Fachhochschulbereich geführt werden soll.
3.2.11 Weitere Voten
Verschiedentlich wird eine Regelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten
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vermisst.
Andere Voten fordern, dass die Botschaft zum Weiterbildungsgesetz dem Parlament erst im Rahmen
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des neuen Bildungsdepartements vorgelegt wird.
4 Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln
Nachfolgend sind die spezifischen Rückmeldungen sowie Ergänzungs- und/oder
Änderungsvorschläge zu den einzelnen Gesetzesbestimmungen aufgeführt. Auf eine detaillierte Auflistung der verschiedenen eingegangenen Textvorschläge wird aus Gründen der Übersichtlichkeit weitgehend verzichtet.
Die Rückmeldungen werden – in Anlehnung an die Liste der ständigen
Vernehmlassungsteilnehmenden der Bundeskanzlei – nach den folgenden Kategorien geordnet:
Kantone und interkantonale Konferenzen; Parteien; Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete; Dachverbände der Wirtschaft; Interessierte Kreise.
Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind über eine Abkürzung identifizierbar. Ein
Abkürzungsverzeichnis befindet sich zusammen mit der Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden im Anhang. (Kapitel 5.1)
Ingress
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
21 gestützt auf die Artikel 61a Absätze 1 und 2, 63a Absätze 3 - 5 sowie 64a der Bundesverfassung ,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom X. Monat 201X,
beschliesst:
Zum Ingress äussert sich die NGO Bildungskoalition sowie die Organisationen, welche ihre Stellungnahme zu diesem Punkt übernehmen. (akte, Greenpeace, Herzstiftung, Pro Natura, SUB). Gefordert wird eine Abstützung des Weiterbildungsgesetzes auch auf Artikel 73 BV, der Nachhaltigkeit als Leitlinie des Handelns von Bund und Kantonen verankert.
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EMPA, ETH-Rat, Forum PME.
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SIA, REG, OTIA
21 011/2011/03844 \ COO.2101.108.5.437569 12/78