Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 68 Seiten
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setzt werden, die spezifikationskonform sind und den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Im Auftrag der gematik werden in sechs Regionen umfangreiche Modellversuche in Arztpraxen, Kliniken und Apotheken durchgeführt. Die gematik koordiniert die Aktivitäten in den Modellregionen und bringt die Resultate in ihre Konzepte ein.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur ist gesetzlich vorgeschrieben. Die entsprechenden Regelungen finden sich hauptsächlich im Sozialgesetzbuch. Dieses und weitere Gesetze und Verordnungen wurden mit Erlass des GMG mit den für die vernetzte Versorgung notwendigen Änderungen und Ergänzungen versehen.
Die personellen Ressourcen der gematik belaufen sich auf 130 bis 150 Vollzeitstellen. Rund die Hälfte der Mitarbeitenden sind mit der Betreuung der seit März 2011 definierten Pflichtenhefte befasst, die sich in 5 Teilbereiche61 gliedern. Die andere Hälfte der Mitarbeitenden arbeiten an weiteren Spezifikationen und pflegen die bereits entstandenen Dokumentationen bzw. kümmern sich um Zulassungstests, Qualitätssicherung und Personalfragen.
Österreich
In Österreich laufen die Arbeiten zu «eHealth» unter dem Stichwort ELGA (elektronische Gesundheitsakte). Vorangegangen ist dem Projekt im Jahre 2005 die Einführung einer elektronischen Krankenversicherungskarte (e-Card), die die bargeldlose Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ermöglicht. Kernanwendungen des Projekts sind ein Zugangsportal, der eArztbrief, der eBefund Labor/Radiologie sowie die eMedikation. Die Koordination erfolgt über die ELGA GmbH, die Ende 2009 die frühere Koordinationsplattform, welche von Bund, Ländern und der Sozialversicherung betrieben wurde, abgelöst hat. Sie verfügt über personelle Ressourcen im Umfang von 21 Vollzeitstellen. Die ELGA GmbH ist mit der Umsetzung der ELGA (Architektur und Kernanwendungen) beauftragt. Die Einrichtung einer ELGA ist von der Zustimmung des Patienten oder der Patientin abhängig.
Österreich hat eine komplexe «eHealth-Gesetzgebung»62 erlassen. Das Gesundheitstelematikgesetz und die Bundestelematikverordnung enthalten Regelungen zur Datensicherheit bei der elektronischen Übermittlung von Gesundheitsdaten (Sicherstellung der Vertraulichkeit, der Unverfälschbarkeit und der Nachvollziehbarkeit von Kommunikationsvorgängen). Weiter schreibt das Gesetz die Bereitstellung von Informationen und Diensten vor, die im Hinblick auf «eHealth» von grundsätzlicher Bedeutung sind (z.B. «eHealth-Verzeichnisdienst» und Verzeichnis von Rollen von Gesundheitsdiensteanbietern). Als Registrierungsstelle fungiert das Bundesministerium für Gesundheit. Dieses hat für Österreich bundesweit einheitliche Standards empfohlen, um die Interoperabilität sicherzustellen.
Frankreich
Frankreich verfügt mit der «Carte Vitale» zurzeit über eine Versichertenkarte zur elektronischen Abrechnung medizinischer Leistungen. Die Karte enthält keine medizinischen Daten. Ein früheres Projekt für ein elektronisches Patientendossier wurde im April 2008 wieder aufgenommen. Ziel ist die Einführung des «Dossier
61 Die fünf Teilbereiche umfassen: Basis Telematikinfrastruktur, VSD Karte, Notfalldatensatz- und Notfallmanagement, Kommunikation zwischen Leistungserbringern, Fallakte.
62 http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/thema.html?channel=CH0708