Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 68 Seiten
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médical personnel» (DMP). Mit dem ASIP Santé63(Agence des Systèmes d’Information de Santé Partagé) wurde einem neu geschaffenen Organ die Erstellung der Infrastruktur des DMP übertragen. Verschiedene Pilotprojekte wurden auf regionaler Ebene durchgeführt. Im Verlauf des Jahres 2011 wird das Dossier schrittweise landesweit eingeführt. Zudem wird für die Gesundheitsfachpersonen eine neue «carte de professionnels de santé» abgeben. Diese ermöglicht zusammen mit der ebenfalls neu herausgegebenen «Carte Vitale», die künftig auch eine Foto des Berechtigten trägt, den Zugang zum elektronischen Patientendossier. Dieser Zugang ist vorerst nur in Anwesenheit des Patienten oder der Patientin möglich. Die Patientin oder der Patient hat über ein Internet-Portal jederzeit Zugang zu seinem Dossier. Die Daten sind zentral bei sogenannten «Hébergeurs de données de santé à caractère personnel» abgelegt. Der Patient oder die Patientin kann diesen frei wählen und jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.
Das in Frankreich schon seit längerem in verschiedenen Regionen bestehende System des krebsspezifischen Patientendossiers (ein zusammenfassendes elektronischen Patientendossier für Krebspatienten und -patientinnen) wird ebenfalls ins laufende Projekt des «Dossier médical personnel» überführt.
Frankreich hat in den vergangenen Jahren zahlreiche rechtliche Regelungen zur Förderung der elektronischen Kommunikation und der Telemedizin erlassen, insbesondere im Sozialversicherungsrecht. Eine strenge Datenschutzgesetzgebung sichert dem Patienten oder der Patientin weitgehende Informations-, Zugangs- und Sperrrechte zu und schreibt für alle Teilnehmer am System eine hohe Datensicherheit vor.
Dänemark
Dänemarks «eHealth-Strategie» datiert von 1996. Sie wurde seither regelmässig überarbeitet. Der Staat beteiligte sich an den Investitionskosten. Elektronische Dossiers wurden zur Voraussetzung für den Vertragsschluss mit der Krankenversicherung. Verschiedene «eHealth-Elemente» sind heute eingeführt. Dänemark verfügt über ein nationales durch verschiedene Organisationen partnerschaftlich geführtes Gesundheitsportal (www.sundhed.dk), ein Koordinationsorgan (www.medcom.dk), das unter anderem für Standardisierungsfragen zuständig ist, verschiedene interoperable Systeme elektronischer Patientendossiers und einen stetig steigenden Anteil an telemedizinischen Leistungen. Für die Bevölkerung ist der Online-Zugang freiwillig. Das Gesundheitsportal bietet verschiedene Funktionen: Patientendossiers, Patienteninformationen, telemedizinische Beratung, Terminvereinbarungen mit Ärzten und Spitälern und einen Datenaustausch-Service. Der Zugang zum eigenen Dossier erfolgt über die elektronische Signatur und die Sozialversicherungsnummer. Die Zugriffe sind protokolliert und für den Patienten oder die Patientin kontrollierbar. Sowohl der Datenaustausch mit den Spitälern (Berichtswesen) wie auch der Verkehr mit Labors und Apotheken (eRezepte) erfolgt heute elektronisch.
Dänemark vermeidet den Erlass einer spezifischen «eHealth-Gesetzgebung». Die Entwicklung verläuft vielmehr unter der allgemeinen Gesundheitsgesetzgebung, insbesondere den 2008 erlassenen Health Act, der auch die notwendigen Grundregeln für die elektronische Kommunikation enthält (wie Datenschutz-, Persönlich-
63 STROETMANN, Karl A., et al. European countries on their journey towards national eHealth infrastructures – Final European progress report – eHealth Strategies Report. Bonn: 2011.