Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 68 Seiten

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des EU-Programms i201070 zur Förderung von Innovation und Arbeitsplätzen. «eHealth» zielt auf die Bereitstellung benutzerfreundlicher und dialogfähiger Informationssysteme im Gesundheitswesen ab. Die Mitgliedstaaten der EU und die EU Kommission haben sich im Verlauf der vergangenen Jahre verpflichtet, Interoperabilität und Standardisierung zu fördern, um so die notwendigen Grundlagen für «eHealth-Dienstleistungen» zu schaffen. Die relevanten europäischen Richtlinien sind die Richtlinie 95/46/EG71 und die Richtlinie 2002/58/EG72.

Die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr wurde 1995 erlassen. Sie dient dem Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Jahre 2002 wurde diese Richtlinie durch die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG ergänzt. Die beiden Richtlinien legen einen Datenschutz-Mindeststandard fest, der in den Mitgliedstaaten durch Erlass der entsprechenden nationalen Gesetzgebung umzusetzen ist.

Im November 2010 legte die Europäische Kommission ein Konzept für eine Reform der bestehenden europäischen Datenschutzvorschriften vor.73 Zusätzlich werden auch nichtlegislative Massnahmen ergriffen, wie z.B. die Förderung der Selbstregulierung und die Einführung europäischer Datenschutzsiegel. Insgesamt zielt die Reform auf eine Harmonisierung der Datenschutzbestimmungen in den Mitgliedsstaaten ab, um einerseits den freien Verkehr personenbezogener Daten zu gewährleisten und andererseits die Durchsetzung der Rechte des Einzelnen zu stärken. Dazu gehören vor allem das Prinzip der Datensparsamkeit, die persönlichen Zugangs-, Berichtigungs-, Löschungs- und Sperrrechte sowie das Recht auf Rückruf persönlicher Daten.

Für die Schweiz bestehen keine rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der EU in Bezug auf die Einführung eines elektronischen Patientendossiers. Es muss jedoch aus praktischen Gründen darauf geachtet werden, dass das schweizerische System mit den europäischen Systemen insoweit kompatibel ist, als dass zu gegebener Zeit auch ein internationaler elektronischer Datenaustausch möglich wird.

Projekt epSOS

Innerhalb der EU wurde am 1. Juli 2008 das Projekt epSOS (Smart Open Services for European Patients)74 gestartet. Beteiligt sind zur Zeit 20 Mitgliedstaaten der EU (insbesondere Gesundheitsministerien, nationale Kompetenzzentren und zahlreiche Unternehmen) und drei Nicht EU-Mitgliedstaaten.75 Ziel ist, die Grundlage für eine europäische Informations- und Kommunikationstechnologie-Infrastruktur zu schaffen, die den Zugriff verschiedener europäischer Gesundheitssysteme auf elektronische Patienteninformationen ermöglicht. Bei epSOS geht es um die grenzüberschreitende Kompatibilität bzw. Interoperabilität der nationalen Systeme. Im Zentrum stehen vorerst zwei Anwendungen, nämlich ein «Patient Summary» (definiertes elektronisches Datenset pro Patientin oder Patient) sowie die «ePrescripiton and eDispensation» (elektronisches Rezept und computerunterstützte Medikamentenabgabe). Das Rezept wird dabei elektronisch vom Arzt an die Apotheke übermittelt

70 http://ec.europa.eu/information_society/eeurope/i2010/index_en.htm

71 ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.

72 ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37.

73 Mitteilung KOM(2010) 609 endg.

74 http://www.epsos.eu/epsos-home.html

75 Stand 1.1.2011; Vgl. http://www.epsos.eu/home/about-epsos/epsos-extension.html