Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 68 Seiten
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ten im Umgang mit Patientenakten enthält und Zugriffsrechte regelt. So wird beispielsweise das medizinische Personal berechtigt, die Krankengeschichte eines Patienten oder einer Patientin sektorenübergreifend einzusehen, sofern die explizite Einwilligung der Patientin oder des Patienten vorliegt. Diesen wird gleichzeitig das Recht auf elektronischen Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten zuerkannt.
2.5.2 Verhältnis zum europäischen Recht
Es bestehen momentan keine rechtlich verbindlichen internationalen Verpflichtungen im Bereich «eHealth». Internationale Richtlinien und Empfehlungen (z.B. der EU) werden jedoch durchaus als Orientierungshilfen beigezogen, wobei insbesondere die Empfehlung der Europäischen Kommission zur grenzübergreifenden Interoperabilität von elektronischen Patientendatensysteme von grosser Relevanz ist.65 Überdies bestehen folgende massgebenden Richtlinien:
– Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr .66
– Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) .67
– Richtlinie 2009/136/EG zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz.
– Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.68
Europäische Union (EU)
«eHealth» steht schon seit Ende der 90er Jahre auf der politischen Agenda der EU. Die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich weit fortgeschritten. 2004 veröffentlichte die Europäische Kommission den «Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste»69 und «eHealth» wurde einer der Schwerpunkte
65 Empfehlung 2008/594/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 zur grenzübergreifenden Interoperabilität elektronischer Patientendatensysteme, ABl. L 190 vom 18.7.2008, S. 37.
66 ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31; geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003, ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1.
67 ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37; zuletzt geändert durch Richtlinie 2009/136/EG, ABl. L
337 vom 18.12.2009, S. 11 http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0058:de:HTML
68 ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 45.
69 Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste, Mitteilung der Kommission vom 30.4.2004, KOM(2004) 356 endg.