Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 68 Seiten

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keits- Informations- und Zugangsrechte der Patientinnen und Patienten usw.). Um Insellösungen zu vermeiden und eine national einheitliche und untereinander kompatible Entwicklung der verschiedenen digitalen Anwendungen sicherzustellen, wurde in Dänemark auf den 1. Januar 2008 die «National Strategy for Digitalisation of the Health Sector 2008-2012» in Kraft gesetzt.64

Niederlande

In den Niederlanden wurde in den vergangenen Jahren eine nationale Infrastruktur für die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte erarbeitet. Dabei wurden internationale Normen und Standards (z.B. HL7) berücksichtigt. Als Koordinationsstelle fungiert das National IT Institute for Healthcare (NICTIZ). Der Austausch der dezentral gehaltenen Daten erfolgt über die Plattform «Aorta». Insgesamt stehen 90 Vollzeitstellen zur Verfügung. Dabei fallen ca. 10 Vollzeitstellen auf den Bereich Informations- und Beratungsarbeit, ca. 40 werden für die Definition von landesspezifischen Lösungen und Standards und weitere 40 für den Aufbau und das Management der Aorta Infrastruktur eingesetzt.

Mit dem individuellen Code (Bürgernummer) kann über eine nationale Drehscheibe («National Switch Point»), festgestellt werden, wo welche Patientendaten gespeichert sind (Verweisindex). Die Daten sind im Prinzip für alle Ärzte zugänglich. Der Patient oder die Patientin kann jedoch einzelne Ärzte vom Zugriff ausschliessen. Rechtlich wird der Zugriff nur behandelnden Ärzten mit dem Einverständnis des Patienten oder der Patientin erlaubt. Über eine detaillierte Protokollierung sind alle Zugriffe kontrollierbar. Beim Zugriff können Ärzte nur Daten einsehen, für die sie vom Patientinnen oder Patienten in einem Berechtigungsprofil zuvor autorisiert wurden. Eine behördliche Anlaufstelle geht auf Anfrage hin vermutetem Datenmissbrauch nach. Die Teilnahme am System ist für Ärzte und Apotheker zwingend. Für den Bürger ist die Teilnahme freiwillig, wobei eine Widerspruchslösung gilt. Wer keine elektronische Akte will, muss dies aktiv mitteilen, ansonsten wird Zustimmung angenommen.

In den Niederlanden ist der elektronische Datenaustausch streng gesetzlich geregelt. Für den Gesundheitsbereich wurden die Verwendung der Bürgernummer im Gesundheitssektor sowie die elektronische Patientenakte in spezifischen Gesetzen geregelt. Weitere Regelungen finden sich im Datenschutzgesetz sowie in der Gesundheits- bzw. Sozialversicherungsgesetzgebung.

Schweden

In Schweden ist die Einführung einer elektronischen Patientenakte Teil einer umfassenden nationalen «eHealth-Strategie». Nach einem erfolgreich verlaufenen Pilotprojekt wurde Ende 2010 die elektronische Patientenakte flächendeckend in zwei Regionen eingeführt, die übrigen Regionen sollen bis Ende 2011 folgen. Der Zugriff auf das elektronische Patientendossier erfolgt über eine Internetplattform. Eine weitere «eHealth-Anwendung», die bereits erfolgreich implementiert wurde, ist das elektronische Rezept. Koordiniert werden die Umsetzungsarbeiten durch das «Center for Health in Sweden».

Schweden hat nur wenig gesetzliche Regelungen zu «eHealth» erlassen. Zentral ist der Patient Data Act, der insbesondere Datenschutz- und Datensicherheitsvorschrif-

64 https://www.sundhed.dk/Artikel.aspx?id=10129.105