Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/23: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 61 Seiten

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Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Art. 13 Zusammenarbeit

1 Der Bund fördert die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen, indem er den Wissenstransfer und den Erfahrungsaustausch unterstützt.

2 Er kann zu diesem Zweck juristische Personen des privaten Rechts gründen oder sich an solchen beteiligen.

Für den Kanton BE und das Inselspital reicht die Förderung von kantonalen oder regionalen Modellversuchen nicht aus, um genügend Anreize zu schaffen. Vielmehr sollte auf nationaler Ebene ein Anreizsystem geschaffen werden (wie beispielsweise spezifische TARMED-Positionen).

Für die KKA sind das Aufzeigen eines Mehrnutzens sowie die betriebswirtschaftliche Abgeltung des Mehraufwandes Grundvoraussetzung für eine möglichst rasche und flächendeckende Einführung des elektronischen Patientendossiers.

Für den Kanton ZG ist dieser Artikel vollständig zu überarbeiten, da er erheblichen administrativen Aufwand mit grossen Kostenfolgen verursacht. Da das Gesetz eindeutig Projektcharakter hat, sollen die Kosten vom Bund getragen werden.

Absatz 1

Für die SVP, die Grünen sowie economiesuisse, IG eHealth, Interpharma, SGV und SASIS ist dieser Absatz wie folgt zu ändern: „Der Bund fördert die Koordination zwischen den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen.“

Die FMH schlägt folgende Formulierung vor: „Der Bund fördert die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen und weiteren interessierten Kreisen …“

Absatz 2

Die SGMI begrüsst, dass dieser Absatz dem Bund eine gewisse Flexibilität einräumt. Hingegen wird bedauert, dass die flankierenden Massnahmen nicht ausreichend sind, insbesondere die Gesundheitsfachpersonen sollten mit finanziellen Anreizen ermutigt werden, ins elektronische Patientendossier zu investieren.

Für den Kanton ZH ist die Bestimmung zu unbestimmt

SVP, die Grünen sowie economiesuisse, IG eHealth, Interpharma, SGV, SASIS, ICT und ePower beantragen die Streichung dieses Absatzes, da dieser Punkt durch Artikel 16 bereits abgedeckt ist.