Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/4: Entwurf des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) · 50 Seiten

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Die Krankenkassen kmu-Krankenversicherung, Lumneziana, vita surselva sowie den Krankenversicherungsverbänden RVK, santésuisse und SVK ist nicht klar, ob bestehende Krankenkassen auch einen Geschäftsplan einreichen müssen. Es wird eine mehrjährige Übergangsfrist gefordert.

Abs. 2

Die ÖKK begrüsst, dass die Anforderungen abschliessend geregelt werden.

Die SLKK sowie santésuisse und der SVK weisen darauf hin, dass für die soziale

Krankenversicherung, anders als bei den Zusatzversicherungen, enge gesetzliche Vorgaben bestehen, und daher kein Handlungsspielraum im Rahmen eines Geschäftsplanes bestehe. Zudem sei unklar, nach welchen Kriterien die Aufsichtsbehörde die Prüfungen vornehme. Gemäss dem SVK sind Bst. b, e, h, l, n ersatzlos zu streichen. Zudem sei bei Bst. i zu ergänzen, dass eine Rückversicherungsplan nur einzureichen ist, sofern eine

Rückversicherung vorgeschrieben ist.

Das Konsumentenforum erachtet diese Aufzählungen auf Gesetzesstufe als zu detailliert. Die Gründung einer Krankenkasse werde durch das Bewilligungsprozedere erschwert. Die heutigen Regelungen würden genügen.

Bst. c

pharmaSuisse weist darauf hin, dass die Pflichten des Verwaltungsrates im

Obligationenrecht geregelt sind. Entweder spricht man sich für die Zulassung privater Unternehmen aus, oder man überträgt diese Aufgaben staatlichen Organen.

Bst. m

Assura möchte die freiwillige Taggeldversicherung für freiwillig erklären und daher hier streichen.

Bst. n

Assura möchte die freiwillige Taggeldversicherung für freiwillig erklären und daher als Voraussetzung streichen.

Bst. o

Die Krankenversicherungsverbände santésuisse und SVK möchten ergänzen, dass die Krankenkasse auch mitteilen muss, wenn sie die Krankenversicherung im Fürstentum Lichtenstein durchführen will und dort ein entsprechendes Gesuch gestellt hat.

Die Patientenstellen möchten auch die Meldung und ein entsprechendes Gesuch, falls eine Krankenkassen die Unfallversicherung zu betreiben beabsichtigt, hier anfügen.