Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/4: Entwurf des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) · 50 Seiten

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Der Kanton FR verlangt eine systematische Veröffentlichung der Strafmassnahmen ab einem bestimmten Schweregrad, der vom BR zu bestimmen ist. Santésuisse, Groupe Mutuel und der SVK fordern, dass die Möglichkeit einer Veröffentlichung auf die rechtskräftigen Entscheide beschränkt wird. Zudem sollten die Entscheide anonymisiert werden.

Art. 38 [Finanzierung der Aufsichtsbehörde]

Die GE KVG weist darauf hin, dass sie richtigerweise in dieser Bestimmung nicht erwähnt wird. Offenbar sei berücksichtigt worden, dass die GE KVG über keine eigenen Mittel verfüge und deshalb auch keine Aufsichtskosten finanzieren könnte.

Kontra

Die GDK und mit ihr ausdrücklich die Kantone AG, BE, BL, BS, GE, GL, JU, LU, NE, SG, TG, UR, VD und VS in separaten Stellungnahmen verlangen, dass die Aufsichtsbehörde nach wie vor vom Bund zu finanzieren sei. Sie begründen dies vor allem mit moralischer Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde von den beaufsichtigten Institutionen, zum Teil auch damit, dass die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung als Staatsaufgabe angesehen wird. Dieser Auffassung folgen die Krankenkassen Assura, SLKK, Lumneziana, Vita Surselva, kmu-Krankenversicherung, die Verbände santésuisse, SVK, RVK, VASOS, FRC, SKS, ACSI, SGV, VSEI, die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung, SGB, Dachverband Schweizerischer Patientenstellen, die Treuhandkammer und eventuell Eisler Richard. Von den Parteien lehnen die Grünen und die SP die Finanzierung über Aufsichtsabgaben ab.

Das Konsumentenforum, ähnlich wie ChiroSuisse, erachtet es in der heutigen angespannten Lage als nicht verantwortbar, dass die Versicherten die durch die Aufsichtsgebühren entstehenden zusätzlichen Kosten über die Krankenkassenprämien bezahlen müssten. Die FMH sieht es als Problem, wenn die Aufsichtskosten durch die Krankenkassen getragen werden müssten, da sie dies als Tür für tendenziöse Aufsichtstätigkeit („wes Brot ich ess, des Lied ich sing“) sieht. Die Aufsicht solle deshalb zu mindestens 50% aus Bundesmitteln finanziert werden. Auch das Centre Patronal möchte die Aufsicht mindestens anteilsmässig aus Bundesmitteln finanzieren.

Pro

Der Schweizerische Bauernverband und der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband begrüssen die Kostenverteilung nach Verursacherprinzip und somit die Übertragung der Kosten auf die Krankenversicherer. Auch pharmasuisse begrüsst die Aufsichtsabgabe, möchte diese jedoch nach Aufwand der einzelnen Krankenkasse festlegen. Diese Kosten sollten dann nicht auf die Prämienzahler überwälzt werden dürfen.

3. Abschnitt: Aufsichtsmassnahmen

Art. 39 Sichernde Massnahmen

Sas, der SVK, mehrere Versicherer und der Bauerverband beantragen, diesen Artikel zu streichen.

Chirosuisse und Physioswiss beantragen, nicht nur die Interessen der Versicherten zu wahren, sondern auch die Forderungen der Leistungserbringer zu beachten.

Abs. 1

Sas, der SVK, mehrere Versicherer, mehrere Dachverbände der Wirtschaft und Pharmasuisse beanstanden, dass die Voraussetzungen für das Eingreifen der