Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/4: Entwurf des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) · 50 Seiten
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prüfen, ob diese auch die Versicherungen nach VVG beaufsichtigen soll, soweit diese institutionell nicht getrennt sind.
Das Konsumentenforum fragt sich, ob die Auslagerung der Aufsicht überhaupt zulässig sei, wenn nicht auch die Versicherten in dieser Aufsicht vertreten seien und verweist auf Art. 72 des Übereinkommens Nr. 102 der ILO.
Die Krankenkasse Assura befürchtet bei einer Auslagerung der Aufsichtsbehörde erhöhte Kosten, welche durch eine direkte Unterstellung unter das EDI vermieden werden könnten. Zudem könnten damit Effizienzgewinne durch eine verbesserte Zusammenarbeit mit dem EDI und dem BAG erzielt werden, welches die Rechtsetzung nach wie vor übernehmen müsste. Die Zusammenarbeit zwischen zwei verschiedenen Einheiten sei zudem nie so effizient wie diejenige einer einzigen Behörde, weshalb dies vor einer Auslagerung besonders erwogen werden müsste.
Die Krankenkasse SLKK, ÖKK, RVK, Lumneziana, Vita Surselva und kmu-Krankenversicherung sind der Auffassung, eine Eingliederung in die FINMA sei wegen Synergieeffekten mit dem Zusatzversicherungsgeschäft nochmal zu prüfen, von einer eigenständigen Aufsicht sei jedoch abzusehen, da diese zu höheren Verwaltungskosten führe.
Santésuisse und SVK sind ebenfalls gegen eine Auslagerung der Aufsichtsbehörde. Die bestehende Organisation sei beizubehalten. Im Entwurf KVAG seien einzig Bestimmungen zur Unabhängigkeit, zur Verantwortung und Information der Aufsichtsbehörde einzuführen. Der Schweizerische Versicherungsverband würde zwar eine Reduktion der Einflussnahme der Politik auf die Aufsicht als auch die Entflechtung von materieller und finanzieller Aufsicht erwünscht. Sie erachtet hierfür die Umwandlung der Aufsicht in eine eigenständige, unabhängige Behörde nicht als notwendig.
Der Spitalverband H+ gibt zu bedenken, dass mit der Schaffung einer selbständigen Aufsichtsbehörde die Gesundheitskosten weiter steigen würden, ohne dass dabei die Patienten profitieren würden.
Die SP und der SGB als auch der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen sind gegen die Auslagerung der Aufsicht, da damit sowohl die Durchführung der Krankenversicherung als auch die Aufsicht nicht mehr selbst vom Staat wahrgenommen würde. Dies würde zu einer Privatisierung staatlicher Aufgaben führen. Der politische Einfluss müsse jedoch gewährleistet bleiben. Letzteres vertritt auch Travail suisse, weshalb für sie eine Auslagerung ebenfalls nicht in Frage kommt.
Der Verband KV Schweiz ist ebenfalls gegen die Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde, da in diesem Fall die demokratische Kontrolle der Aufsicht nicht mehr gewährleistet sei. Der Verband zweifelt zudem, ob durch eine verwaltungsunabhängige Aufsicht auch die notwendige tatsächliche Unabhängigkeit erreicht werden könne. Die notwendigen Neuerungen könnten zudem auch mit der bestehenden Aufsicht erreicht werden. Falls die Auslagerung der Aufsicht dennoch weiter verfolgt wird, wünscht sich KV Schweiz eine angemessene Vertretung der Versicherten im Aufsichtsgremium als vertrauensbildende Massnahme.
Nicht entschieden gegen eine Auslagerung wendet sich Eisler Richard, befürwortet jedoch aus Effizienzgründen eher eine Angliederung an die FINMA.
Der RVK und die Krankenkasse ÖKK monieren ausserdem, dass der Sitz der Aufsichtsbehörde auf Bern eingeschränkt sei und dass die Bezeichnung der Aufsichtsbehörde seltsam und kompliziert anmute.