Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/4: Entwurf des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) · 50 Seiten

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Die SP, die Grünen und der SGB begrüssen ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis, lehnen jedoch die Generalvollmacht des Verwaltungsrates für die Festlegung der Arbeitsverhältnisse ab. Sie fordern, dass das Personal der Aufsichtsbehörde nach Bundespersonalgesetz (BPG) angestellt wird. Die SP verlangt darüber hinaus, dass das Personal und seine Verbände vorab konsultiert wird, wie dies in Art. 33 BPG vorgesehen ist.

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Art. 72 [Amtsgeheimnis] Kontra

Santésuisse, SVK und die Groupe Mutuel verlangen, dass bezüglich der Amtsgeheimnisverletzung in einem separaten Absatz auf Art. 320 StGB zu verweisen sei.

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Art. 73 [Reserven] Kontra

Santésuisse, SVK und die Groupe Mutuel verlangen eine Reduktion der Reserven auf 10% eines Jahresbudgets mit Finanzierung durch den Bund. Es gehe nicht an, dass auf Kosten der Versicherer bzw. der Prämiengelder Reserven angehäuft würden.

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Art. 74 [Tresorerie] Kontra

Keine weitergehenden Kommentare. Siehe hierzu Kommentare zu Art. 66 Entwurf KVAG.

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Art. 75 [Rechnungslegung] Kontra

Keine weitergehenden Kommentare. Siehe hierzu Kommentare zu Art. 66 Entwurf KVAG.

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