Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/42: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). · 78 Seiten

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Die Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES)70 bezweckt als Verbindungsorgan zwischen den vormundschaftlichen Aufsichtsbehörden der Kantone die Behandlung und Koordination vormundschaftlicher und damit verwandter Fragen, die Förderung der Zusammenarbeit unter den Kantonen und mit dem Bund auf dem Gebiet des Vormundschaftswesens, die Information und Dokumentation der Mitglieder sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Vormundschaftswesen tätiger Personen.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)71koordiniert die Aufgaben der Erziehungsdirektorinnen und -direktoren in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport.

Im Bereich der häuslichen Gewalt existiert eine Konferenz der kantonalen Interventionsstellen (KIFS) für die Deutschschweiz sowie eine Conférence latine contre la violence domestique72. Mitglieder sind kantonale Interventionsstellen, Interventionsprojekte und Fachstellen gegen häusliche Gewalt in der Schweiz. Wesentliches Element der Interventionsstellen sind fach- und institutionenübergreifende Arbeitsgruppen oder so genannte "Runde Tische", an denen Vertreterinnen und Vertreter aus Polizei, Justiz, Opferhilfe und weiterer Fachstellen neue Vorgehensweisen im Umgang mit häuslicher Gewalt entwickeln und umsetzen.

Gemäss Art. 317 ZGB sind die Kantone verpflichtet, durch geeignete Vorschriften die Zusammenarbeit der Behörden und Stellen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Kindesschutzes, des Jugendstrafrechts und der übrigen Jugendhilfe zu sichern. Mehrere Kantone73 haben hierfür spezielle Koordinationsstellen bzw. Kommissionen geschaffen bzw. bezeichnet, in denen Vertreter und Vertreterinnen des Vormundschaftswesens, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Kinderspitäler, der Schulpsychologie, von Fachstellen im Kindesschutz, der Justiz und von verschiedenen kantonalen Departementen mitarbeiten.

Datensammlung und Auswertung

Die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) enthält einschlägige statistische Informationen über sexuelle Handlungen mit Kindern, Minderjährige als Opfer und Täter von Gewaltdelikten. Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) nimmt Analysen zur Kriminalprävention vor und bearbeitet die Themen entsprechend.

Die Anforderungen von Artikel 10 der Konvention werden von der Schweiz erfüllt.

2.4 Kapitel IV Schutzmassnahmen und Opferhilfe

2.4.1 Art. 11 Grundsätze

Jeder Vertragsstaat wird verpflichtet, wirksame Sozialprogramme und multidisziplinäre Strukturen zu schaffen, die namentlich den Opfern die erforderliche Unterstüt-

70 www.kokes.ch.

71 www.edk.ch.

72 www.ebg.admin.ch/themen/00009/00089/00095/index.html?lang=de.

73 So z.B. ZH, BE, BL GR, AG und VS, Stand: Juli 2010. Spezifische Informationen zu den einzelnen Stellen finden sich auf den Websites der entsprechenden Kantonsbehörden.