Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/42: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). · 78 Seiten
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Die interkantonale und internationale Polizeizusammenarbeit wird auf Bundesebene von der Bundeskriminalpolizei koordiniert. Die ausschliesslich für die Fachbereiche Pädophilie und Pornographie sowie Menschenhandel und Menschenschmuggel zuständigen Kommissariate (nachfolgend Kommissariate PP und MM) koordinieren und unterstützen als Zentralstellen nationale und internationale Verfahren und Polizeiaktionen im Bereich der illegalen Pornografie und der sexuellen Handlungen an Kindern sowie der illegalen Prostitution und des Menschenhandels. Die Kernaufgaben beinhalten insbesondere die Vorauswertung und Aufbereitung von Dossiers und Datensätzen (Sichtung Bild- / Videomaterial, Eruieren der strafrechtlichen Relevanz und der Zuständigkeit), die Organisation von Koordinationssitzungen, die Informationsbeschaffung und die Gewährleistung des kriminalpolizeilichen Informationsaustausches zwischen den Strafverfolgungsbehörden des In- und Auslandes65.
Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe "Kindsmissbrauch", welche vom Kommissariat PP organisiert wird, tagt zweimal pro Jahr. Der Arbeitsgruppe gehören kantonale Strafverfolgungsbehörden aus allen Regionen und Nichtregierungsorganisationen der Schweiz an. Die Treffen fördern den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit. Die Grundlage ist der sogenannte ‚Letter of Intent’, eine von den Mitgliedern unterzeichnete Absichtserklärung, welche die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch regelt.
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK)66 und deren Fachkonferenz der kantonal Verantwortlichen für Kinderschutz- und Jugendhilfe sowie derjenigen der kantonalen Beauftragten für Kinder- und Jugendförderung (KKJF) beschäftigen sich mit allen kinder- und jugendpolitischen und familienpolitischen Geschäften. Bezogen auf den Kinder- und Jugendschutz setzen sie sich u.a. für ein zeitgemässes Pflegekinderwesen und eine frühe Förderung von Kindern ein. Zudem koordiniert und fördert die SODK die einheitliche Anwendung des Opferhilfegesetzes (OHG) und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Opferhilfe. Zu diesem Zweck führt sie die Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfegesetz (SVK-OHG).67
Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD)68ist unter anderem Trägerin der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP)69, der nationalen Plattform für alle Belange der Kriminalprävention in der Schweiz. Sie entwickelt Präventionskampagnen in unterschiedlichen Bereichen (Gefahren im Internet, Pädokriminalität, häusliche Gewalt, etc.) und nimmt eine Vernetzungs-, Beratungs-, Dokumentations- und Weiterbildungsfunktion wahr.
65Vgl. auch die Ausführungen zu Art. 8 der Konvention über die bei der Bundeskriminal-
polizei angesiedelte Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität
(KOBIK), welche den Informationstausch mit ausländischen Stellen sicherstellt (Ziff. 2.2.6).
66 http://www.sodk-cdas-cdos.ch/.
67 http://www.sodk.ch/de/ueber-die-sodk/svk-ohg.html. Diese garantiert den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den kantonalen Entschädigungsstellen, den Opferhilfe-Beratungsstellen, dem Bundesamt für Justiz und der Konferenz der kantonalen Justiz- und PolizeidirektorInnen (KKJPD) und gibt Empfehlungen zur Anwendung des OHG heraus.
68 http://www.kkjpd.ch/.
69 www.skppsc.ch/1/de.