Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/42: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). · 78 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 35Fedlex · Erläuternder Bericht

digen Kommission und die Anhörung des Täters (Art. 64b Abs. 2 StGB). Vor der Verurteilung ist die Gefährlichkeit des Täters Gegenstand der richterlichen Beurteilung (Art. 47 StGB).

Jede Vertragspartei hat eine Bewertung der Wirksamkeit der umgesetzten Interventionsprogramme und -massnahmen vorzusehen. Interventionsprogramme und - massnahmen werden in der Regel vor der allgemeinen Einführung einer eingehenden Evaluation unterzogen (Abs. 4). Im Rahmen der vom Bund subventionierten Modellversuche80 wurden während der letzten Jahre Evaluationen zu folgenden Programmen durchgeführt und veröffentlicht81:

- Lernprogramme, Bewährungsdienste ZH (2004),

- Programme de prise en charge des adolescents auteurs d'abus sexuels dans un groupe de parole à visée thérapeutique, Association CTAS, Centre de consultation pour les victimes d'abus sexuels, Genève (2009),

- Prädiktoren für Therapieverlauf und Rückfallhäufigkeit bei Sexual- und Gewaltstraftätern, Psychiatrisch-Psychologischer Dienst des Kantons Zürich (2005),

- Tataufarbeitung und Wiedergutmachung (TaWi) - Berner Modell, Amt für Freiheitsentzug und Betreuung des Kantons Bern (2003).

Zudem sind zur Zeit verschiedene Modellversuche am Laufen82. Nebst den vom Bund (mit)finanzierten Modellversuchen gibt es auch eine Reihe von Programmen, die von den Kantonen durchgeführt werden83.

Die Anforderungen von Artikel 15 der Konvention werden damit erfüllt.

80Bundesgesetz vom über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvoll-

zug vom 6. Okt. 1984, SR 341.

81Link zu den Kurzinformationen zu Modellversuchen:

www.bj.admin.ch/content/dam/data/sicherheit/straf_und_massnahmen/modellversuch/kur zinfo-mv-d.pdf.

82Im vorliegenden Zusammenhang sind beispielsweise folgende Modellversuche von

Bedeutung:

- "Neue psychotherapeutische Interventionsprogramme und Evaluationskonzepte im Schweizer Strafvollzug", Forensisch-Psychiatrischer Dienst Universität Bern,

- "Abklärungs- und Zielerreichungsinstrument im Jugendvollzug", Universitäre Psychiat-

rische Kliniken Basel, - "Risiko-orientierter Sanktionenvollzug", Vollzugs- und Bewährungsdienste Kanton ZH, - "Wirksamkeit des standardisierten Therapieprogramms für Jugendliche mit Sexualdelikten", Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Zürich.

83 Beispielhaft sei das Ambulante Intensiv Programm (AIP) des Zürcher Psychiatrisch Psychologischen Dienstes (PPD) erwähnt, das sich an Sexualstraftäter und gewalttätige Täter richtet. Dieses in der Schweiz einzigartige Programm zur intensiven therapeutischen Behandlung in der Gruppe wird in der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf durchgeführt. Es steht zu langen Freiheitsstrafen verurteilten Personen oder Verwahrten, welche eine Tendenz zu chronischer Gefährlichkeit aufweisen, offen.