Vorlage VÜPF
Vernehmlassung 2011/55: Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sowie der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 13 Seiten
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c. Zugang über ein Mobilfunknetz (GSM, GPRS, UMTS, LTE usw.);
d. kabelloser Zugang (Wi-Fi, Wimax, WLL usw.);
e. andere Zugänge zum Netz via OSI-S chicht 2 (z.B. Ethern et über FTTH-
Zugang);
f. andere Zugänge zum Netz via OSI-Schicht 3 (z.B. VPN-Zugang).
2 Folgende Anwendungen können überwacht werden:
a. synchrone und asynchrone elektronische Postdienste (Instant Messaging, E-
Mail usw.);
b. Multimediadienste (VoIP, Audio- und Videoübertragungen usw.).
Art. 24a Überwachungstypen (Echtzeit)
Als Echtzeitüberwachung können folgende Überwachungstypen angeordnet werden:
a. die Übermittlung sämtlicher Daten, die über den überwachten Zugang ge-
sendet oder empfangen werden;
b. die Bereitstellung und die simultane oder periodische Übermittlung der fol-
genden Auskünfte über den Internetzugang:
1. das Datum und die Uhrzeit, zu der die Datenverbindung hergestellt und getrennt wird,
2. die Art der Datenverbindung oder des Anschlusses,
3. die verwendeten Anmeldungsdaten (Log-in),
4. die verfügbaren Adressierungselemente, insbes ondere des Ursprungs der Kommunikation,
5. die Kommunikationsparameter der Endgeräte und die Parameter zur Teilnehmeridentifikation (MAC-Adresse, IMEI-Nummer, IMSI-Nummer usw.),
6. bei Zugang über ein Mobilfunknetz: die Bestimmung und die periodische Übertragung des Zell-Identifikators (Cell ID), des Standortes und der Hauptstrahlungsrichtung der Antenne, mit der das Endgerät der überwachten Person momentan verbunden ist,
7. die technischen Änderungen, die während der V erbindung stattfinden, und ihre Ursachen, falls bekannt;
c. die Übermittlung der Nut zinformationen, die ü ber die überwachte Anwen-
dung gesendet oder empfangen werden;
d. die Bereitstellung und die sim ultane oder periodische Übermittlung folgen-
der Angaben über die überwachte Anwendung:
1. das Datum und die Uhrzeit der Kommunikation (Beginn und Ende),
2. die verfügbaren Adressierungselemente, insbesondere diejenigen des Ursprungs und des Ziels der Kommunikation,
3. die verwendeten Anmeldungsdaten (Log-in),