Vorlage VÜPF

Vernehmlassung 2011/55: Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sowie der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 13 Seiten

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c. Zugang über ein Mobilfunknetz (GSM, GPRS, UMTS, LTE usw.);

d. kabelloser Zugang (Wi-Fi, Wimax, WLL usw.);

e. andere Zugänge zum Netz via OSI-S chicht 2 (z.B. Ethern et über FTTH-

Zugang);

f. andere Zugänge zum Netz via OSI-Schicht 3 (z.B. VPN-Zugang).

2 Folgende Anwendungen können überwacht werden:

a. synchrone und asynchrone elektronische Postdienste (Instant Messaging, E-

Mail usw.);

b. Multimediadienste (VoIP, Audio- und Videoübertragungen usw.).

Art. 24a Überwachungstypen (Echtzeit)

Als Echtzeitüberwachung können folgende Überwachungstypen angeordnet werden:

a. die Übermittlung sämtlicher Daten, die über den überwachten Zugang ge-

sendet oder empfangen werden;

b. die Bereitstellung und die simultane oder periodische Übermittlung der fol-

genden Auskünfte über den Internetzugang:

1. das Datum und die Uhrzeit, zu der die Datenverbindung hergestellt und getrennt wird,

2. die Art der Datenverbindung oder des Anschlusses,

3. die verwendeten Anmeldungsdaten (Log-in),

4. die verfügbaren Adressierungselemente, insbes ondere des Ursprungs der Kommunikation,

5. die Kommunikationsparameter der Endgeräte und die Parameter zur Teilnehmeridentifikation (MAC-Adresse, IMEI-Nummer, IMSI-Nummer usw.),

6. bei Zugang über ein Mobilfunknetz: die Bestimmung und die periodische Übertragung des Zell-Identifikators (Cell ID), des Standortes und der Hauptstrahlungsrichtung der Antenne, mit der das Endgerät der überwachten Person momentan verbunden ist,

7. die technischen Änderungen, die während der V erbindung stattfinden, und ihre Ursachen, falls bekannt;

c. die Übermittlung der Nut zinformationen, die ü ber die überwachte Anwen-

dung gesendet oder empfangen werden;

d. die Bereitstellung und die sim ultane oder periodische Übermittlung folgen-

der Angaben über die überwachte Anwendung:

1. das Datum und die Uhrzeit der Kommunikation (Beginn und Ende),

2. die verfügbaren Adressierungselemente, insbesondere diejenigen des Ursprungs und des Ziels der Kommunikation,

3. die verwendeten Anmeldungsdaten (Log-in),