Vorlage VÜPF
Vernehmlassung 2011/55: Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sowie der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 13 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage
4. bei der Überwachung von E-Mail-Verkehr: die Umschlaginformationen gemäss SMTP-Protokoll,
5. die anderen verfügbaren Kommunikationsparameter,
6. die technischen Änderungen während der Kommunikation und ihre Ursachen, falls bekannt.
Art. 24b Überwachungstypen (rückwirkend)
Als rückwirkende Überwachung können fo lgende Überwachungstypen angeordnet werden:
a. die Übermittlung der folgenden Angaben über den überwachten Zugang:
1. das Datum und die Uhrzeit, zu der die Datenverbindung hergestellt und getrennt wurde,
2. die Art der Datenverbindung oder des Anschlusses,
3. die verwendeten Anmeldungsdaten (Log-in),
4. die verfügbaren Adressierungselemente, insbes ondere des Ursprungs der Kommunikation,
5. die Kommunikationsparameter der Endgeräte und die Parameter zur Teilnehmeridentifikation (MAC-Adresse, IMEI-Nummer, IMSI-Nummer usw.),
6. bei Zugang üb er ein Mobilfunk netz: den Ze ll-Identifikator (Cell ID), den Standort und die Hauptstrahlungsrichtung der Antenne, mit der das Endgerät der überwachten Person zum Zeitpunk t der Kommunikation verbunden ist,
b. die Übermittlung der folgende n Angaben b ei Versand oder Empfang von Meldungen durch einen asynchronen elektronischen Postdienst:
1. das Datum und die Uhrzeit des Ve rsands oder des Empfangs vo n Mitteilungen bei der Internet-Anbieterin,
2. bei der Überwachung von E-Mail-Verkehr: die Umschlaginformationen nach SMTP-Protokoll,
3. die IP-Adressen der sendenden und empfangenden Fernmeldeanlagen der asynchronen elektronischen Postdienste,
4. die anderen verfügbaren Adressierungselemente.
Art. 24c Überwachungsmassnahmen mit Auslandsbezug
Ziel der Überwachungsmassnahmen nach Artikel 24a Buchstaben a und b und 24b Buchstabe a können auch Anschlüsse nach Artikel 24 Absatz 1 Buchstaben c und d sein, die ein ausländisches Adressierungselement haben, welches sich im Netzwerk einer schweizerischen Fernmeldedienstanbieterin befindet.