Vorlage VÜPF

Vernehmlassung 2011/55: Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sowie der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 13 Seiten

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ren kann. Sie meldet dem Di enst schriftlich die Kontaktangaben der verantwortlichen Personen.

4 Sie hat zu gewährleisten, das s innerhalb des durch die Über wachungsanordnung bestimmten Zeitraumes die Überwachung des gesamten über ihre eigene Infrastruktur geführten u nd den Überwachungen ge mäss Artikel 24 - 24c unterliegen den Internetverkehrs ermöglicht wird, der von der Überwachungsanordnung erfasst ist.

5 Der Dienst kann die Internet-Anbieterinnen zur Zusammenarbeit verpflichten, u m die Überwachung des Fernmeld everkehrs zu vollziehen, der durch mehr als ein Netzwerk führt.

6 Zur Überprüfung der Überwachungsbereitschaft haben die Inter net-Anbieterinnen dem Dienst die Benutzung ihrer Dienste unentgeltlich zu gewähren.

7 Wenn nötig, unterstützen die Internet-Anbieterinnen den Dienst, um sicherzustellen, dass die üb ermittelten Überwachungsdaten tatsächlich mit dem Fernmeldeverkehr der überwachten Personen übereinstimmen.

Art. 27 Abs. 1 und Abs. 2

1 Die zuständige Internet-Anbieterin überm ittelt dem Dienst auf Anfrage folgende Angaben:

a. bei IP-Adressen: die Art d es Anschlusses, das Datum und die Uhrzeit der Zuteilung oder das Datum und die Uhrzeit des Anfanges und gegebenenfalls des Endes des Zuteilungszeitraumes, den Namen, die Adresse, die Anmeldungsdaten (Log-in) und, soweit bekann t, den Beruf der Teilnehmerin oder des Teilnehmers, sowie weitere IP-Adressen, die die Internet-Anbieterin dieser oder diesem zugeteilt hat;

b. Betrifft nur den französischen Text.

c. bei elektronischen Postdiensten, sofern sie von den Internet-Anbieterinnen zur Nutzung durch Kunden eing erichtet sind: soweit bekannt, den Namen, die Adresse und den Beruf der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.

2Betrifft nur den französischen Text.

II

Diese Änderung tritt am … 2011 in Kraft.

2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova