Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/66: Verordnung über die Verminderung der CO<sub>2</sub>-Emissionen von Personenwagen · 19 Seiten
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2.3.13 Berücksichtigung besonders tiefer CO2-Emissionen, Art. 28
Bis 2015 sollen Personenwagen mit CO2-Emissionen von weniger als 50 g/km 3.5-fach berücksichtigt werden.
Verkehrs- und Automobilverbände: ACS, AGVS, ASTAG, auto-schweiz, strasseschweiz
Wirtschaftsverbände: SGV
Übrige: EV, Porsche, FER, taxisuisse
insgesamt 10 Stellungnahmen
Die höhere Gewichtung für emissionsarme Fahrzeuge unter 50 g CO2 / km ist stossend.
Analog dazu müsste gemäss den jungen grünen eine stärkere Gewichtung für Fahrzeuge
über 250 g CO2 / km gelten.
Parteien: junge grüne, Grüne
Kantone: TI
insgesamt 3 Stellungnahmen
Die Limite von 50 g CO2 / km wird als zu tief erachtet, weil damit lediglich reine Elektrofahrzeuge, solche mit Range Extender oder Plug-In-Hybride berücksichtigt werden. Hybridfahrzeuge sind ausgenommen. Im Hinblick auf die Stromversorgung macht es aber keinen Sinn, den Stromverbrauch zu erhöhen, ohne sich im Klaren darüber zu sein, wie dieser Mehrbedarf zu bewältigen ist.
Wirtschaftsverbände: handelskammer beider basel
insgesamt 1 Stellungnahme
2.3.14 Übergangsbestimmungen, Art. 29
Das erste Referenzjahr beginnt im Jahr 2012 und dauert X Monate. Das Gesetz soll zwar 2012 in Kraft treten, aber erst wenn ein reibungsloser Vollzug garantiert werden kann. Für das erste Referenzjahr wird somit auch keine Anzahlung, sondern nur eine Abschlussrechnung erhoben.
Verkehrs- und Automobilverbände: ACEA, ACS, ASTAG, auto-schweiz, JAMA, strasseschweiz
Wirtschaftsverbände: SGV
Übrige: EV, Porsche, taxisuisse
insgesamt 10 Stellungnahmen
Das Gesetz soll am 1.1.2012 in Kraft treten.
Umweltorganisationen: Greenpeace, WWF
Verkehrs- und Automobilverbände: VCS
Energiepolitische Organisationen: SES
Parteien: junge grüne, Grüne
insgesamt 5 Stellungnahmen
Das erste Referenzjahr soll am 1.1.2013 beginnen und 1 Jahr dauern.
Verkehrs- und Automobilverbände: ACEA, AGVS, VFAS
Übrige: FER