Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/66: Verordnung über die Verminderung der CO<sub>2</sub>-Emissionen von Personenwagen · 19 Seiten
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Die Sanktion pro Fahrzeug soll für Direkt- und Kleinimporteure 2‘000 Franken nicht übersteigen.
Übrige: Centre Patronal
insgesamt 1 Stellungnahme
Beim Import von Einzelfahrzeugen einer wenig verbreiteten Marke, die nicht auch von einem Grossimporteur importiert wird, soll die Sanktion nicht höher ausfallen als das Dreifache von dem Betrag, den derjenige Grossimporteur mit der höchsten aller Sanktionen ein Jahr zuvor für ein einzelnes von ihm importiertes Fahrzeug bezahlt hat, zuzüglich 2‘000 Franken Fixbetrag.
Verkehrs- und Automobilverbände: TCS
insgesamt 1 Stellungnahme
2.4.4 Höhe der Sanktionen
Die Höhe der Sanktionsbeträge soll an den aktuellen Eurokurs von 1.20 Franken angepasst werden.
Verkehrs- und Automobilverbände: ACEA, ACS, AGVS, ASTAG, auto-schweiz, strasseschweiz, TCS
Übrige: EV, Porsche, Centre Patronal, FER, taxisuisse