Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/66: Verordnung über die Verminderung der CO<sub>2</sub>-Emissionen von Personenwagen · 15 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Energie BFE
Anhörung zur Verordnung über die Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen
Erläuterungen zum Entwurf
1 Ausgangslage
Mit Beschluss vom 19. Dezember 2008 hat der Bundesrat entschieden, die Motion 07.3004 der UREK-N („Emissionen von in der Schweiz neu immatrikulierten Personenwagen“) als indirekten Gegenvorschlag der Volksinitiative „für menschenfreundlichere Fahrzeuge“ („Offroader-Initiative“) gegenüber zu stellen. National- und Ständerat haben die entsprechende Teilrevision des CO2-Gesetzes am 18. März 2011 in der Schlussabstimmung gutgeheissen. Die Volksinitiative wurde von beiden Räten in der Schlussabstimmung vom 17. Juni 2011 zur Ablehnung empfohlen. Mit Erklärung vom 23. Juni 2011 haben die Initianten die Volksinitiative bedingt zurückgezogen. Die Referendumsfrist begann mit der Publikation des revidierten CO2-Gesetzes im Bundesblatt am 5. Juli 2011 und dauert bis zum 13. Oktober 2011. Das revidierte CO2-Gesetz und die vorliegende Ausführungs-Verordnung sollen am 1. Mai 2012 in Kraft treten, damit der Vollzug ab 1. Juli 2012 gewährleistet werden kann.
2 Vorgehensweise
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat für die Erarbeitung der vorliegenden Verordnung über die Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen Experten aus anderen Bundesämtern (Bundesamt für Strassen (ASTRA), Bundesamt für Umwelt (BAFU), Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO)) sowie aus wichtigen Anspruchsgruppen (Automobilclub der Schweiz (ACS), Autogewerbeverband der Schweiz (AGVS), Vereinigung der kantonalen Strassenverkehrsämter (asa), Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure (auto-schweiz), Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), Touring Club Schweiz (TCS), Umweltallianz, Verband freier Autohandel Schweiz (VFAS)) beigezogen. Diese Experten konnten in einer verwaltungsinternen beziehungsweise in einer externen Arbeitsgruppe einerseits zu den Vorschlägen des BFE Stellung nehmen und andererseits selber Vorschläge einbringen. Wichtige Entscheide wurden in einer Projektoberleitungsgruppe, bestehend aus Vertretern des BFE, ASTRA, BAFU und der KKJPD getroffen. Zwischen März und Juni 2011 fanden drei Sitzungen der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe, zwei Sitzungen der externen Arbeitsgruppe und drei Sitzungen der Projektoberleitungsgruppe statt. Zusätzlich wurden über bilaterale Gespräche mit Expertinnen und Experten innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung Informationen eingeholt.
3 Inhalt der Verordnung
Die Grundsätze zur Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen sind in den Art. 11d–11i und Art. 13a des revidierten Bundesgesetzes über die Reduktion der CO -Emissionen1 geregelt. So
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sind grundsätzliche Bestimmungen zum Geltungsbereich, der Zielwert (130 g CO2 pro Kilometer im Jahr 2015), ein Ausblick auf weitere Zielwerte für die Zeit nach 2015, Bestimmungen zur individuellen Zielvorgabe, zur Möglichkeit Emissionsgemeinschaften zu bilden, zur Höhe der Sanktionsabgabe bei Zielverfehlung und zur Verwendung allfälliger Sanktionseinnahmen im Gesetz enthalten. In der vorlie-
1 SR 641.71 Änderung vom F