Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/66: Verordnung über die Verminderung der CO<sub>2</sub>-Emissionen von Personenwagen · 19 Seiten

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1 EINLEITUNG

1.1 AUSGANGSLAGE

Mit Beschluss vom 19. Dezember 2008 hat der Bundesrat entschieden, die Motion 07.3004 der UREK-N („Emissionen von in der Schweiz neu immatrikulierten Personenwagen“) als indirekten Gegenvorschlag der Volksinitiative „für menschenfreundlichere Fahrzeuge“

(„Offroader-Initiative“) gegenüber zu stellen. National- und Ständerat haben die entsprechende Teilrevision des CO2-Gesetzes am 18. März 2011 in der Schlussabstimmung gutgeheissen, worauf die Initianten die Volksinitiative per Erklärung vom 23. Juni 2011 bedingt zurückgezogen haben.

Die Grundsätze zur Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen sind in den Art. 11d–11i und Art. 13a des revidierten Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-

Emissionen (SR 641.71, Änderung vom …) geregelt. So sind grundsätzliche Bestimmungen zum Geltungsbereich, der Zielwert (130 g CO2 pro Kilometer im Jahr 2015), ein Ausblick auf weitere Zielwerte für die Zeit nach 2015, Bestimmungen zur individuellen Zielvorgabe, zur Möglichkeit, Emissionsgemeinschaften zu bilden, zur Höhe der Sanktionsabgabe bei Zielverfehlung und zur Verwendung allfälliger Sanktionseinnahmen im Gesetz enthalten.

Der Entwurf zur Verordnung über die Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen wurde unter der Federführung des Bundesamts für Energie (BFE) erarbeitet. Das BFE hat dafür Experten aus anderen Bundesämtern sowie aus wichtigen Anspruchsgruppen beigezogen. In der Verordnung sind detaillierte Bestimmungen zum Vollzug, zu den verwendeten Datengrundlagen, zur Differenzierung der Importeure, zur Berechnung der individuellen Zielvorgaben, zu Fristen, zu Ausnahmeregelungen und zur Berichterstattung enthalten.

1.2 ANHÖRUNGSVERFAHREN

Das Anhörungsverfahren wurde am 8. August 2011 eröffnet und lief bis zum 30. September 2011.

Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone sowie überkantonale Verbände, Wirtschaftsverbände, Umweltorganisationen und Automobil- und Verkehrsverbände. 41 der 60 angeschriebenen Organisationen reichten eine Stellungnahme ein. Dazu kommen 23 Stellungnahmen von anderen Organisationen.