Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/8: 04.439 Parlamentarische Initiative. Betäubungsmittelgesetz. Revision · 26 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens Pa. Iv. 04.439 "Betäubungsmittelgesetz. Revision"
ler, H. Loosli, P. Aebersold, VD), 50 Franken (AvenirSocial, EKDF, FOSUMOS, SP), 30 Franken (Grüne), 0 Franken (SHK).
JU und KSBS schlagen vor, dass unterschieden werden soll zwischen Personen, die beim Cannabis-Rauchen erwischt werden (JU: 50 Franken, KSBS: 100 Franken) und solchen, die zudem bis zu 10 Gramm (KSBS: 5 Gramm) Cannabis auf sich tragen (JU: 100 Franken, KSBS: 200 Franken). SO schlägt eine Bussenhöhe in Abhängigkeit der konsumierten Menge vor (nämlich 100 oder 200 Franken). Jugendanwaltschaft SZ und SVJ schlagen vor, bei Jugendlichen eine geringere Busse zu verhängen als bei Erwachsenen (Jugendanwaltschaft SZ: Jugendliche 100 Franken, Erwachsene 200 Franken; SVJ: für Jugendliche höchstens 100 Franken).
FMH, NAS und PH CH geben zu bedenken, dass das ordentliche Verfahren u.U. weniger kostet als 100 Franken und da die Konsumierenden gemäss dem vorliegenden Entwurf immer das Recht hätten, ein ordentliches Verfahren zu verlangen, könne eine zu hohe Busse zu Fehlanreizen führen, auch BL weist auf diesen Umstand hin und betont, dass daher die Busse nicht zu hoch ausfallen dürfe. kf ist der Meinung, die Bussenhöhe müsse den finanziellen Möglichkeiten des Konsumierenden angepasst werden. KSBS hingegen lehnt es ab, die persönlichen Verhältnisse des Täters oder der Täterin zu berücksichtigen; eine solche Erweiterung verunmögliche die Durchführung des Ordnungsbussenverfahrens. NE schlägt 150 Franken vor oder die Möglichkeit, die Bussenhöhe durch die Kantone festlegen zu lassen. Die EDU schlägt die Formulierung „mindestens 200 Franken“ vor, um einen Ermessensspielraum zu bewahren. DDS befürwortet ebenfalls mindestens 200 Franken.
C. Harper schlägt als Alternative zur Busse 50 Stunden gemeinnützige Arbeit vor. VSEI befürwortet eine Busse von mindestens 100 Franken und unterstützt den Minderheitsantrag zu Artikel 28a Absatz 3 (Berücksichtigung des Vorlebens der Täterin oder des Täters).
ContactNetz ist grundsätzlich der Ansicht, dass die Höhe der Busse keinen Einfluss auf einen Konsumentscheid hat. Universität Genf gibt zu bedenken, dass 100 Franken für eine randständige Person ein substantieller Betrag sei, dessen Beschaffung zu weiterer Kriminalität führen könne
2.1.4 Frage 4: Soll die geringfügige Menge eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps
Cannabis, deren Besitz gemäss Artikel 19b des Betäubungsmittelgesetzes nicht straf-
bar ist, im Betäubungsmittelgesetz definiert und damit schweizweit vereinheitlicht werden?
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer, die sich hierzu äussern, begrüsst die Festlegung einer geringfügigen Menge (A. Hilfiker, AvenirSocial, B. Neuweiler, BE, BL, BS, C. Harper, COROMA, FNA, Fachverband Sucht, FDP, G. Arnold, GL, GREA, Grüne, Hausärzte Schweiz, kf, OW, PharmaSuisse, Pro Juventute, PH CH, S. Fehr, SO, SP, SSAM, Stadt Lausanne, TG, UR, VEVDAJ, ZG, ZH). Gründe dafür sind die Rechtssicherheit und eine einheitliche Praxis in den Kantonen. Mehrere Vernehmlasser wünschen, dass diese Menge nicht im Gesetz, sondern in einer Verordnung verankert wird (infodrog, KKBS, PH CH, SG, SKBS, VS) oder machen jedenfalls den Hinweis darauf, dass dies möglich wäre (FMH, NAS). SZ wünscht, dass dem Bundesrat die Kompetenz erteilt wird, die geringfügige Menge zu definieren. FNA, GREA, REPER und Suchtpräventionsstelle Freiburg sprechen sich für eine bewegliche Grenze aus.
Einige Vernehmlasser weisen darauf hin, in der Polizeipraxis sei die Überprüfung der geringfügigen Menge nicht machbar oder zu kompliziert (Blaues Kreuz, P. Aebersold) oder zumindest sehr schwierig umsetzbar (BS, infodrog, SVP). Auch wird verlangt, dass auch auf den THC-Gehalt abgestellt wird oder es wird auf den unterschiedlichen Wirkstoffgehalt hingewiesen (B. Neuweiler, Centre Patronal, EKDF, Grüne, SÄGD, SGRM, Stadt Lausanne, SVP).
7/26 Vernehmlassungsbericht, Juli 2011, MNY/CCU