Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/8: 04.439 Parlamentarische Initiative. Betäubungsmittelgesetz. Revision · 26 Seiten

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Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens Pa. Iv. 04.439 "Betäubungsmittelgesetz. Revision"

Inhaltsverzeichnis

_________________________________________________________________ 1 Das Vernehmlassungsverfahren3

1.1 Ausgangslage3

1.2 Verlauf des Vernehmlassungsverfahrens3

2. Auswertung der Vernehmlassung4

2.1 Stellungnahmen zu den einzelnen Fragen des Fragebogens5

2.1.1 Frage 1: Soll der Konsum von Cannabis künftig im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können?5

2.1.2 Frage 2: Wie alt soll ein Täter oder eine Täterin mindestens sein, damit der Cannabiskonsum mit einer Ordnungsbusse geahndet werden kann?6

2.1.3 Frage 3: Wie hoch soll die Ordnungsbusse sein?6

2.1.4 Frage 4: Soll die geringfügige Menge eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis, deren Besitz gemäss Artikel 19b des Betäubungsmittelgesetzes nicht strafbar ist, im Betäubungsmittelgesetz definiert und damit schweizweit vereinheitlicht werden?7

2.1.5 Frage 5: Falls ja, wie viel Gramm eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis sollen maximal als geringfügige Menge gelten?8

2.1.6 Frage 6: Soll die Polizei auf eine Ordnungsbusse verzichten können, wenn

ein leichter Fall von Cannabiskonsum vorliegt? Der Polizei würde damit ein

Ermessen eingeräumt, wie es dem Sachrichter im ordentlichen Verfahren eingeräumt wurde (gemäss Art. 19a Ziff. 2 kann in leichten Fällen von Betäubungsmittelkonsum das Verfahren eingestellt werden oder von einer Strafe abgesehen werden.)8

2.2. Weitere Bemerkungen8

2.3. Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln9

3. Anhang14

3.1 Abkürzungsverzeichnis14

3.2 Eingegangene Vernehmlassungen14

3.3 Adressatenliste19

3.4 Fragekatalog für das Vernehmlassungsverfahren25

2/26 Vernehmlassungsbericht, Juli 2011, MNY/CCU