Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/8: 04.439 Parlamentarische Initiative. Betäubungsmittelgesetz. Revision · 26 Seiten
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Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens Pa. Iv. 04.439 "Betäubungsmittelgesetz. Revision"
1 Das Vernehmlassungsverfahren
1.1 Ausgangslage
Das Sanktionsregime für Cannabiskonsum steht seit längerem zur Diskussion. Mit seiner Botschaft vom 9. März 20011 legte der Bundesrat eine umfassende Revision des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)2 vor, in der er unter anderem die Entkriminalisierung des Konsums und Regelungen für Anbau, Fabrikation und Handel vorschlug. In der Sommersession 2004 beschloss der Nationalrat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Mehrheit vertrat die Auffassung, die vorgeschlagene Straffreiheit führe zu einer Banalisierung des Cannabiskonsums. Ausserdem befürchtete die Ratsmehrheit eine Zunahme des Konsumtourismus, sollte die Schweiz den Konsum straffrei erklären. Am 25. März 2009 entschied die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR), den von der CVP-Fraktion am 16. Juni 2004 in Form einer parlamentarischen Initiative (04.439) eingebrachten Vorschlag weiterzuverfolgen und den Konsum von Cannabis einem Ordnungsbussenverfahren zu unterstellen. Am 18. Januar 2010 stimmte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) diesem Beschluss zu. Die SGK-NR beauftragte ihre Subkommission «Drogenpolitik»3 mit der Erarbeitung einer Vorlage.
An der Sitzung vom 3. Mai 2010 haben sich die Mitglieder der Subkommission die unterschiedlichen Positionen zum Ordnungsbussenverfahren bei Cannabiskonsum von Vertreterinnen und Vertretern der Suchtfachleute, der Lehrerinnen und Lehrer, der Jugendstrafrechtspflege, der Polizeibeamten sowie des Kantons St. Gallen angehört und sie dazu befragt. An zwei weiteren Sitzungen vom 29. Juni 2010 und 30. August 2010 erarbeiteten sie einen Vorentwurf samt erläuterndem Bericht zuhanden der SGK-NR. Am 21. Januar 2011 stimmte die SGK-NR dem Vorentwurf und dem erläuternden Bericht mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu und beschloss, ihn bei den Kantonen, den politischen Parteien und den interessierten Kreisen in eine Vernehmlassung zu geben. Eine Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage grundsätzlich ab und beantragt Nichteintreten.
1.2 Verlauf des Vernehmlassungsverfahrens
Am 28. Februar 2011 eröffnete die Präsidentin der SGK-NR, Frau Thérèse Meyer-Kaelin, das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des BetmG im Sinne der Erfüllung der parlamentarischen Initiative 04.439.
Die Kantone, Parteien und übrige interessierte Kreise konnten bis zum 31. Mai 2011 ihre Stellungnahmen einreichen.
Angeschrieben wurden insgesamt 133 Adressaten. Die Unterlagen, bestehend aus dem Entwurf der Änderungen des BetmG, dem erläuternden Bericht, dem Fragebogen4 und der Liste der Adressaten, wurden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vernehmlassungsunterlagen waren auf der Webseite des Bundes öffentlich zugänglich. Den Kantonsregierungen wurden die Unterlagen in Papierform zugestellt.
Von den Adressaten haben 64 eine Stellungnahme abgegeben.
1 BBl 2001 3715
2 SR 812.121
3 Fehr Jacqueline, Meyer-Kaelin Thérèse, Baettig, Cassis, Dunant, Prelicz-Huber, Schenker Silvia
4 Anhang Ziffer 3.4 3/26 Vernehmlassungsbericht, Juli 2011, MNY/CCU