Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/8: 04.439 Parlamentarische Initiative. Betäubungsmittelgesetz. Revision · 26 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens Pa. Iv. 04.439 "Betäubungsmittelgesetz. Revision"

2.1 Stellungnahmen zu den einzelnen Fragen des Fragebogens

2.1.1 Frage 1: Soll der Konsum von Cannabis künftig im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können?

Zu dieser Frage äussert sich die Mehrheit der Vernehmlasser bejahend (Fragebogen: 69 Ja, 13 Nein). Mehrere Vernehmlasser sind der Ansicht, das Ordnungsbussenverfahren sei eine pragmatische Lösung und ein Schritt in die richtige Richtung (CVP, EKDF, EKKJ, FMH, FO-SUMOS, kf, KV Schweiz, SKBS, SKG, SP, SSAM, SSV) und man erhofft sich davon eine Vereinfachung der Strafverfahren sowie eine geringere Stigmatisierung der Konsumierenden (Fondation du Levant, infodrog, Pro Juventute, SIS und ZG). Infodrog und SKBS bedauern, dass nicht der geringfügige Eigenkonsum aller illegalen Drogen dem Ordnungsbussenmodell unterstellt wird, diese Chance werde mit der aktuellen Vorlage leider verpasst. Auch eine Einsparung von Kosten wird erwartet (Grüne, infodrog, ZG). SG weist darauf hin, dass sich dieses Modell schon seit dem Jahr 2002 im Kanton SG bestens bewährt habe.

Weitere Vernehmlasser sind der Ansicht, die Einführung des Ordnungsbussenverfahrens sei ein Schritt, der zwar in die richtige Richtung gehe, jedoch zu wenig weit (ContactNetz, CO-ROMA, Grüne, Hausärzte Schweiz, NAS, RADIX, VEVDAJ). Hausärzte Schweiz moniert, dass der Handel und der Anbau von der Vorlage nicht tangiert werden. AvenirSocial, Fachverband Sucht, FNA, GREA, REPER, SP und Suchtpräventionsstelle Freiburg führen aus, diese Vorlage würde noch keine Cannabis-Politik darstellen und der Ordnungsbussenansatz dürfe keine Legitimation darstellen, damit sich der Staat nicht weiter mit der Cannabisproblematik beschäftigen müsse; bei Jugendlichen sei das Ordnungsbussensystem zudem kein sinnvoller Ansatz. Einige Vernehmlasser erhoffen sich von der Vorlage eine Vereinheitlichung der Sanktionspraxis in den verschiedenen Kantonen (FDP, Grüne, Pro Juventute, SP, ZG). Dagegen werden auch kritische Stimmen laut, die etwa befürchten, der Konsum von Cannabis werde mit der Einführung des Ordnungsbussenverfahrens banalisiert oder die Präventionsbemühungen würden unterlaufen (AI, ARCD, DDS, EDU, SGV, S. Haas, SVP, Verein Jugend ohne Drogen) und dem Bedürfnis nach einer weiteren Entkriminalisierung des Betäubungsmittelkonsums werde Vorschub geleistet (GR). Weitere Vernehmlasser führen aus, die Busse habe eine weniger abschreckende und präventive Wirkung als ein Verfahren (P. Aebersold, SVP).

Zudem wird eine Erhöhung der Kosten befürchtet (BS) und es wird darauf hingewiesen, dass damit die Möglichkeit der Früherfassung gefährdeter jugendlicher Cannabis-Konsumenten sowie die Befragungsmöglichkeit durch die Polizei, die auch der Ermittlung der Händler dient, entfallen (AI, BS, GR, LU, TG). BL wirft die Frage auf, was in der Umsetzungspraxis mit dem mitgeführten Cannabis zu geschehen habe. AI warnt vor einem Konsumtourismus. Die KAPO Uri weist darauf hin, dass Cannabis-Konsumenten nicht selten auch für andere Delikte in Frage kommen - mit dem Ordnungsbussenverfahren werden diese aber nicht mehr im Polizeiregister erfasst. Prof. Albrecht und die Universität Basel stellen sich grundsätzlich die Frage, ob sich die Betäubungsmitteldelinquenz eignet für das aus dem Strassenverkehrsrecht übernommene Ordnungsbussenverfahren, das die persönlichen Verhältnisse des Delinquenten unberücksichtigt lässt. Das Blaue Kreuz weist darauf hin, dass der Schwerpunkt der Anstrengungen auf der Regulierung des Handels liegen müsse. VSPB ist grundsätzlich gegen die Einführung des Ordnungsbussensystems; sollte es dennoch zur Anwendung kommen, müssten unbedingt einige Anpassungen zum vorliegenden Entwurf gemacht werden.

5/26 Vernehmlassungsbericht, Juli 2011, MNY/CCU