Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/112: Umsetzung der im zweiten «Via sicura»-Paket enthaltenen Massnahmen · 59 Seiten

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K334-1510

bracht, dass die Kategorie der Fahrzeuganhänger ungenügend geregelt sei, wenn diese ohne Zugfahrzeug ausserorts auf einer Strasse abgestellt würden.

11.4 Weitere Organisationen

Eine grosse Mehrheit der übrigen Organisationen hat sich für das Lichtobligatorium ausgesprochen; eine Minderheit hat jedoch für eine Beibehaltung der Freiwilligkeit plädiert und auf die zunehmende Verbreitung von Fahrzeugen mit Tagfahrlichtern hingewiesen. So sind auch Stellungnahmen von Interessenverbänden eingetroffen, welche die Massnahme wegen möglicher negativer Auswirkungen auf die Sicherheit der Motorradfahrenden und Radfahrenden ablehnen. Die Verkehrsverbände haben die Massnahme grundsätzlich unterstützt. Bei der Frage der geplanten Ausnahmen für historische Fahrzeuge war eine Mehrheit dafür, einzelne Organisationen (z.B. die Verkehrspolizeien) äusserten Vorbehalte zu dieser Ausnahme. Des Weiteren wurde punktuell die Frage nach dem Einbezug der Motorfahrräder (insbesondere der schnellen E-Bikes) und der Schlusslichter bei Fahrzeugen mit Tagfahrlichtern aufgeworfen. Eine klare Mehrheit der Organisationen hat die Neuregelung für die Verwendung der Fernlichter abgelehnt. Fernlicht könne auch innerorts angezeigt bzw. gefahrenmindernd sein. Zudem trage diese Einschränkung den örtlichen Verhältnissen zu wenig Rechnung, deshalb sei die bisherige Formulierung beizubehalten. Grossmehrheitlich war die Zustimmung zur Neuregelung der Benützung von Nebel- und Nebelschlusslichtern. Begrüsst wurde, dass deren Gebrauch damit der Einschätzung der Verkehrsteilnehmenden überlassen werde. Vereinzelt wurde jedoch kritisiert, dass die gewählte Formulierung einen zu grossen Ermessensspielraum offen lasse und den Vollzug (Polizeikontrollen) erschweren könnte. In etwa das gleiche Bild ergibt sich bei der Frage der Beleuchtung von abgestellten Fahrzeugen, wobei diesbezüglich auf die ungenügende Regelung betreffend das Abstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug hingewiesen wurde.

11.5 Private

Der allergrösste Teil der Stellungnahmen von Privatpersonen oder Vereinen bezog sich auf das Fahren mit Licht am Tag und auf die entsprechenden Ausnahmen vom Obligatorium. Eine Vielzahl begrüsste die Ausnahmeregelung für historische Fahrzeuge, die vor dem 1.Januar 1970 in Verkehr gesetzt worden sind. Vereinzelt wurde eine weitergehende Regelung bzw. ein späteres Stichdatum verlangt oder die Ausnahmeregelung als Ganzes in Frage gestellt.

12. Anpassungen von Bestimmungen der VVV an die Praxis

Die stark überwiegende Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden (u.a. alle Kantone), die sich zu diesen Änderungsvorschlägen geäussert haben, sind damit einverstanden.