Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/112: Umsetzung der im zweiten «Via sicura»-Paket enthaltenen Massnahmen · 59 Seiten
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K334-1510
Daneben kritisieren vereinzelte Befürworter und Gegner der Vorlage, dass die massgeblichen Aus- und Fortbildungsmodule nicht wie bei der Bewilligung für verkehrsmedizinische Untersuchungen in der VZV geregelt werden.
Die am direktesten betroffene VfV weist zudem darauf hin, dass eine altersmässige Begrenzung der gutachterlichen Tätigkeit in einer Zeit, in der das flexible Rentenalter an Bedeutung gewinnt, nicht sinnvoll sei.
5.5 Private
Privatpersonen haben sich nur ganz vereinzelt zur Bewilligungspflicht geäussert. Die Stellungnahmen waren kritisch.
6. Aktualisierung der medizinischen Mindestanforderungen (Änderung der VZV)
Von den Anhörungsteilnehmenden, die nicht ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben, sind nur die SVP, LRS und FMS gegen die Reduktion auf zwei medizinische Gruppen. Alle übrigen Anhörungsteilnehmenden sind mit diesem Vorschlag einverstanden.
Inhaltlich sind 24 Kantone, eine politische Partei, ein Dachverband der Wirtschaft und einige andere Organisationen (u.a. FMH, SGRM, VfV und ACVS) grundsätzlich einverstanden. Vier Kantone sind gegen die Aufteilung Arzt/Optiker bei der Prüfung der Sehschärfe. Daneben haben sich einzelne Anhörungsteilnehmende kritisch zu einzelnen medizinischen Mindestanforderungen geäussert.
Die ablehnenden Anhörungsteilnehmenden sprechen sich nicht generell gegen die Vorlage aus (ausgenommen die SVP), kritisieren aber die zwecks Harmonisierung mit dem EU-Recht vorgeschlagenen Lockerungen bei den Mindestanforderungen an das Sehvermögen (SH, RCDS, SVM) oder sprechen sich für eine vollständige (BE) beziehungsweise mindestens auf das Sehvermögen bezogene (SGV, ACS, AGVS, ASTAG, CP) Harmonisierung mit den Mindestanforderungen in der EU aus.
Die überwiegende Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden, insbesondere die Kantone, hat signalisiert, dass eine Einführung der aktualisierten medizinischen Mindestanforderungen auf den 1. Januar 2014 unmöglich sei. Die Umsetzung bedinge erhebliche administrative, technische, personelle, organisatorische und rechtliche Anpassungen. Deshalb wird eine Verschiebung des Inkrafttretens auf Mitte 2015 verlangt – einige Kantone fordern ein noch späteres Inkrafttreten.
7. Ausstellung eines unbefristeten Führerausweises (Änderung der VZV)
Drei Kantone (AI, BS, VS), zwei politische Parteien (FDP, SPS), zwei Dachverbände der Wirtschaft (SBV, SGV) und einige weitere Organisationen sind mit der vorgeschlagenen Verlängerung der Nachfrist zum Besuch der Weiterausbildung von drei Monaten auf zwei Jahre einverstanden.
Die Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden (darunter alle übrigen Kantone) hat sich dagegen ausgesprochen. Hauptsächlich wurde geltend gemacht, dass:
- die heutige Regelung beizubehalten sei, bis die Zukunft der Zweiphasenausbildung bekannt sei;
- der Vorschlag mit der Zielsetzung und dem Inhalt der heutigen Weiterausbildungskurse nicht vereinbar sei bzw. das Konzept des Führerausweises auf Probe überhaupt in Frage gestellt würde;