Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/112: Umsetzung der im zweiten «Via sicura»-Paket enthaltenen Massnahmen · 59 Seiten

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K334-1510

Mit der Bewilligung für verkehrspsychologische Untersuchungen ist die SPS vorbehaltlos einverstanden.

5.3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft

Verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Untersuchungen

Der SGV würde höhere Anforderungen an Personen, die verkehrsmedizinische oder verkehrspsychologische Untersuchungen durchführen, grundsätzlich begrüssen, nimmt aber an, dass die modulare Fortbildungspflicht mit «erheblichen Mehrkosten» verbunden wäre, die «auf die Arbeitgeber der Chauffeure und damit auf das Gewerbe abgewälzt» würden. Aus diesem Grund spricht er sich gegen die beiden Bewilligungen aus.

CH Städte ist mit der Bewilligungspflicht und deren Modalitäten einverstanden

Die übrigen angeschriebenen Dachverbände haben keine Stellungnahme abgegeben.

5.4 Weitere Organisationen

Verkehrsmedizinische Untersuchungen

Die Einführung einer Bewilligungspflicht für verkehrsmedizinische Untersuchungen wird von einer knappen Mehrheit (u.a. ASTAG, bfu, LRS, RCDS, SFV, SGRM, SVV, TCS, VCS, VfV und CREACA) zumindest grundsätzlich begrüsst. Die Hauptvorbehalte, die aber jeweils nur von einzelnen Anhörungsteilnehmenden vorgebracht wurden, sind:

- Es sollte unterschieden werden, ob die Untersuchung Probanden betrifft, die bisher im Strassenverkehr nicht negativ aufgefallen sind (Screening, z.B. Senioren), und Probanden, die auffällig geworden sind.

- Wegen fehlender Erfahrungswerte oder Studien wird bezweifelt, dass die höheren Anforderungen an das verkehrsmedizinische Untersuchungspersonal die Qualität der Untersuchungen verbessern und damit die Verkehrssicherheit erhöhen wird.

- Die Vorlage äussert sich nicht zu den Mehrkosten, die wegen der Fortbildungspflicht der Ärzte und Ärztinnen vermutlich entstehen und wahrscheinlich auf die Führerausweisinhaber und -inhaberinnen abgewälzt werden.

- Die behandelnden Ärzte und Ärztinnen sollen wegen eines möglichen Interessenkonflikts keine verkehrsmedizinischen Untersuchungen bei ihren Patienten oder Patientinnen durchführen dürfen, auch wenn sie eine entsprechende Bewilligung erworben haben. Andernfalls kann die Qualität nicht gesteigert werden.

Verkehrspsychologische Untersuchungen

Gegen die Einführung einer Bewilligungspflicht für verkehrspsychologische Untersuchungen haben sich sechs Organisationen (ACS, AGVS, ASTAG, CP, FMS, FREC) ausgesprochen. Die Mehrheit (darunter BUL, KSSD, LRS, RCDS, SFV, SGRM, SVV, TCS, VCS, VfV) befürwortet den Vorschlag vorbehaltlos.

Die Hauptvorbehalte der Anhörungsteilnehmenden, welche die Bewilligungspflicht ablehnen, decken sich teilweise mit den Gründen, die auch gegen die Bewilligung für verkehrsmedizinische Untersuchungen geltend gemacht werden (Zweifel, ob die Verkehrssicherheit erhöht wird, keine Angabe zu den Mehrkosten).