Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/112: Umsetzung der im zweiten «Via sicura»-Paket enthaltenen Massnahmen · 59 Seiten

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K334-1510

Ausnahmeregelungspezifisch befragt, äusserte sich gut ein Viertel der Kantone ablehnend gegenüber der Ausnahme für Oldtimerfahrzeuge. Dabei wurden primär Aspekte der Verkehrssicherheit geltend gemacht. Vereinzelt wurde zudem auch die Unterstellung der schnellen E-Bikes (Elektromotorfahrräder mit Tretunterstützung bis 45 km/h) unter das Lichtobligatorium verlangt.

Ferner ist bei den Änderungsvorschlägen für die Verwendung der übrigen Lichter bei Motorfahrzeugen das generelle Verbot für die Benützung der Fernlichter innerhalb der Ortschaften mehrheitlich auf Ablehnung gestossen. Durch den vorgeschlagenen Verzicht auf die Fernlichter würde die Verkehrssicherheit innerorts verschlechtert. So sei nicht jeder Ortsbeginn gut ausgeleuchtet bzw. werde in vielen Gemeinden die Strassenbeleuchtung aus Energiespargründen nachts ausgeschaltet oder reduziert.

Auch der Vorschlag eines Verzichts auf die metermässige Festlegung der maximalen Sichtweite bei der Verwendung der Nebellichter und Nebelschlusslichter war umstritten. Eine Mehrheit der Kantone hat sich dennoch für die neue Regelung und für eine Umschreibung der Voraussetzungen ohne Meterangabe ausgesprochen. So würde den Problemen seitens der Verkehrsteilnehmenden bei der Umsetzung der Regel Rechnung getragen. Andere Kantone wiederum betrachteten die Distanzangabe als Orientierungshilfe für Verkehrsteilnehmende und Vollzugsbehörden. Schliesslich wurde die neue Regelung für die Beleuchtung von abgestellten Fahrzeugen grossmehrheitlich unterstützt, wobei vereinzelt die gewählten Formulierungen als zu ungenau eingestuft und diesbezüglich Präzisierungen verlangt wurden. Die eigentliche Pflicht zur Beleuchtung von abgestellten mehrspurigen Fahrzeugen ausserhalb von Ortschaften, wenn diese sich nicht auf einem Parkplatz befinden oder eine genügende Strassenbeleuchtung fehlt, wurde durch die Kantone nicht in Frage gestellt.

11.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Von den drei Parteien, die Stellung genommen haben, haben sich zwei (FDP und SPS) für das obligatorische Fahren mit Licht am Tag und die vorgesehenen Ausnahmen ausgesprochen. Auch der Verzicht auf die metermässige Festlegung der maximalen Sichtweite für Nebellichter und Nebelschlusslichter sowie die Verpflichtung zur Beleuchtung von abgestellten Fahrzeugen wurden von diesen beiden Parteien begrüsst. Einzig gegenüber dem vorgeschlagenen Verbot zur Benützung der Fernlichter innerorts äusserten sie sich ablehnend. Eine Partei (SVP) lehnt das Obligatorium mit all seinen Regulierungsaspekten aus prinzipiellen Gründen ab.

11.3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft

Ein Dachverband lehnt das Obligatorium für das Fahren mit Licht am Tag grundsätzlich ab, mit der Begründung, dass die Soll-Vorschrift vollauf genüge. Zwei Dachverbände unterstützen tendenziell die vorgeschlagene Massnahme, einer spricht sich dabei aber gegen die vorgesehenen Ausnahmen für ältere Fahrzeuge (mit Typengenehmigung) aus. Alle drei Dachverbände stimmen der vorgeschlagenen Regelung zur Verwendung der Nebel- und Nebelschlusslichter zu, lehnen hingegen den vorgesehenen Verzicht auf die Benützung der Fernlichter innerorts ab. Als Hauptargument brachten sie vor, dass Fernlichter z.B. in schlecht beleuchteten Ortschaften angezeigt bzw. gefahrenmindernd sein können. Bei der Beleuchtungsregelung für abgestellte Fahrzeuge haben sich zwei Dachverbände in zustimmender Weise geäussert, einer ablehnend im Sinne des Festhaltens an der bisherigen Bestimmung. Von einem zustimmenden Dachverband wurde allerdings der Vorbehalt ange-