Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/112: Umsetzung der im zweiten «Via sicura»-Paket enthaltenen Massnahmen · 59 Seiten
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K334-1510
- eine allfällige Verlängerung der Nachfrist (adäquat wäre z.B. ein Jahr) im Zusammenhang mit dem Projekt OPERA-3 geprüft werden sollte, worin zur Zeit u.a. Vorschläge zur Optimierung der Fahrausbildung erarbeitet würden.
Der Kanton SO regt an, zu prüfen, ob die Zuständigkeit zur Erteilung dieser Ausnahmebewilligungen den Kantonen übertragen werden sollte (mit Vorgaben des Verordnungsgebers, unter welche Voraussetzungen eine ausnahmsweise Verlängerung der Nachfrist gerechtfertigt wäre).
8. Führerausweis für Personen mit Wohnsitz im Ausland (Änderung der VZV)
Die Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden (darunter sämtliche Kantone, zwei politische Parteien und zwei Dachverbände der Wirtschaft) ist mit der Vorlage einverstanden. Drei Anhörungsteilnehmende (SVP, FMS, tpg) haben sich dagegen ausgesprochen.
9. Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss (Änderung der VRV, SKV, FV und SDR)
Sämtliche Kantone sind mit den Bestimmungen zum Verbot, unter Alkoholeinfluss zu fahren, einverstanden. Lediglich 13 der 142 Anhörungsteilnehmenden haben sich gegen die Vorlage ausgesprochen. Vorgeschlagen wird von 13 Anhörungsteilnehmenden, dass der Grenzwert von 0,10 Promille auf 0,20 Promille erhöht werden soll. Durch die Erhöhung könne einerseits ein Toleranzbereich für Berufschauffeure/-eusen geschaffen werden, da für diese Personengruppe die drohenden Sanktionen besonders hart seien und andererseits sichergestellt werden, dass beispielsweise der Verzehr von gärenden Früchten nicht bereits eine Überschreitung des Grenzwertes zur Folge hat. Angemerkt wurde in einigen Stellungnahmen, dass der Begriff «mitwirkende Personen» in Artikel 2a Absatz 1 Buchstabe e E-VRV unklar sei und beim Alkoholverbot für Inhaber eines Führerausweises auf Probe ebenfalls nicht klar, bei Fahrten mit Fahrzeugen welcher Kategorien das Verbot gelte. Vereinzelt wurde gefordert, dass das Alkoholverbot auch für Inhaber der Kategorie A1 gelte. Die Anhörungsteilnehmenden, die sich explizit für die Vorlage ausgesprochen haben, begrüssen, dass Verkehrsteilnehmende, die über wenig Erfahrung im Verkehr verfügen oder denen eine erhöhte Verantwortung zukommt, einer strengeren Regelung unterstellt werden. Sie versprechen sich davon nebst einer Reduktion der Verkehrsunfälle auch, dass ein positiver Einfluss auf das Trinkverhalten der Neulenkenden resultiert.
10. Änderung der FV
Die interessierten Organisationen stimmen mehrheitlich den Anpassungen von Terminologie und Kompetenzen zu. Die Bezeichnung «Autofahrlehrer/in» wird durch den SFV unterstützt, doch werde eine entsprechende Revision der Prüfungsordnung für die eidgenössische Berufsprüfung bis am 1. Januar 2014 noch nicht vollzogen sein und die Modifikation erst im Verlauf des Jahres 2014 erfolgen.
11. Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag (Änderung der VRV, VTS und OBV)
11.1 Kantone
Eine klare Mehrheit der Kantone hat sich für die vorgeschlagene Regelung betreffend das Fahren mit Licht am Tag ausgesprochen. Die fraglichen Bestimmungen würden die durch das Parlament schon beschlossene Änderung des Gesetzes auf Verordnungsstufe umsetzen bzw. einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Ein einzelner Kanton (SZ) lehnt ein Obligatorium aus prinzipiellen Gründen explizit ab, da sich die bestehende Soll-Vorschrift bewährt habe.