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Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 56 Seiten

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Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA

2Der Bundesrat regelt:

a. welche Daten protokolliert werden;

b. welche Behörden ihre Abfragen zum Schutz überwiegender öffentlicher Interessen nie oder erst nach erfolgter Freigabe gegenüber dem Betroffenen offen legen müssen.

3Die protokollierten Daten dürfen nur im Rahmen der Ausübung des Auskunftsrechts (Art. 59) oder zur Durchführung von Kontrollen durch das Schweizerische Strafregister (Art. 4 Abs. 2 Bst. g) verwendet werden.

Art. 25 Daten betreffend die Online-Bestellung von Auszügen aus einem

ausländischen Strafregister

1In VOSTRA werden Daten über die Online-Bestellung von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister eingetragen und verarbeitet.

2Der Bundesrat regelt, welche Daten in welcher Form eingetragen werden.

Art. 26 Daten betreffend die Bestellung von Privatauszügen

1Personenbezogene Daten, die die Bestellung von Privatauszügen (Art. 43) betreffen, werden in VOSTRA sowie in einer separaten Hilfsdatenbank eingetragen und verarbeitet.

2In der Hilfsdatenbank werden keine besonders schützenswerten Personendaten eingetragen. Sie dient lediglich der Abwicklung der Bestellungen und enthält Angaben zur Identifizierung und Lokalisation der bestellenden Person, zum Bestellvorgang, zur Auftragsverarbeitung, zur Bezahlung und zum Versand der Auszüge. Der Bundesrat regelt, welche Daten in welcher Form eingetragen werden.

3Gewisse Daten aus der Hilfsdatenbank werden im Rahmen der Auszugsverarbeitung mittels Schnittstelle in VOSTRA übernommen. Der Bundesrat regelt die genaue Ausgestaltung dieses Übernahmeprozesses.

4Zusätzlich wird in VOSTRA eine elektronische Kopie des ausgefertigten Privatauszuges (Art. 43) gespeichert, die auch Strafdaten enthalten kann. Diese Auszugskopien dienen zur Verifikation der Echtheit ausgestellter Auszüge.

3. Kapitel: Zeitpunkt der Eintragung von Daten in VOSTRA

Art. 27

Der Bundesrat regelt, ab welchem Zeitpunkt die einzelnen Datenkategorien in VOSTRA eingetragen werden müssen.