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Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 56 Seiten

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Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA

c und Art. 7 JStPO35, Übertre-

- Beurteilung des Vorlebens der betungsstrafbehörden im Sinne von schuldigten Person im Rahmen der Art. 12 Bst. c StPO36:

Strafzumessung

- Überprüfung des Leumundes von Sachverständigen, Zeuginnen, Zeugen und Auskunftspersonen

- Weiterleitung von Informationen über das Vorleben beschuldigter Personen an psychiatrische Gutachter;

b. die Verwaltungsbehörden des für die Durchführung von Strafverfahren, Bundes und der Kantone, die insbesondere zur:

Strafverfahren durchführen oder - Klärung von Zuständigkeitsfragen Strafentscheide gestützt auf Bun-

desrecht fällen: - Beurteilung des Vorlebens der beschuldigten Person im Rahmen der Strafzumessung

- Überprüfung des Leumundes von Sachverständigen, Zeuginnen, Zeugen und Auskunftspersonen

- Weiterleitung von Informationen über das Vorleben beschuldigter Personen an psychiatrische Gutachter;

c. die für die internationale Rechts- für die Durchführung internationaler hilfe zuständige Stelle des Bun- Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren; desamtes für Justiz:

d. Straf- und Massnahmenvollzugs- für die Durchführung des Straf- und behörden (inkl. Bewährungshilfe): Massnahmenvollzuges, insbesondere zur:

- Erstellung eines Vollzugsplanes

- therapeutischen Tataufarbeitung

- Prognosestellung für Vollzugslockerungen und bedingte Entlassungen

- Abklärung allfällig nicht vollzogener Strafen im Zusammenhang mit der bedingten Entlassung

- Sicherheitsprüfung von Anstaltspersonal

- Rückfallrisikobeurteilung im Rahmen der Bewährungshilfe

- Vermeidung von widersprüchlichen

35 SR 312.1

36 SR 312.0