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Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 56 Seiten
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Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA
c und Art. 7 JStPO35, Übertre-
- Beurteilung des Vorlebens der betungsstrafbehörden im Sinne von schuldigten Person im Rahmen der Art. 12 Bst. c StPO36:
Strafzumessung
- Überprüfung des Leumundes von Sachverständigen, Zeuginnen, Zeugen und Auskunftspersonen
- Weiterleitung von Informationen über das Vorleben beschuldigter Personen an psychiatrische Gutachter;
b. die Verwaltungsbehörden des für die Durchführung von Strafverfahren, Bundes und der Kantone, die insbesondere zur:
Strafverfahren durchführen oder - Klärung von Zuständigkeitsfragen Strafentscheide gestützt auf Bun-
desrecht fällen: - Beurteilung des Vorlebens der beschuldigten Person im Rahmen der Strafzumessung
- Überprüfung des Leumundes von Sachverständigen, Zeuginnen, Zeugen und Auskunftspersonen
- Weiterleitung von Informationen über das Vorleben beschuldigter Personen an psychiatrische Gutachter;
c. die für die internationale Rechts- für die Durchführung internationaler hilfe zuständige Stelle des Bun- Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren; desamtes für Justiz:
d. Straf- und Massnahmenvollzugs- für die Durchführung des Straf- und behörden (inkl. Bewährungshilfe): Massnahmenvollzuges, insbesondere zur:
- Erstellung eines Vollzugsplanes
- therapeutischen Tataufarbeitung
- Prognosestellung für Vollzugslockerungen und bedingte Entlassungen
- Abklärung allfällig nicht vollzogener Strafen im Zusammenhang mit der bedingten Entlassung
- Sicherheitsprüfung von Anstaltspersonal
- Rückfallrisikobeurteilung im Rahmen der Bewährungshilfe
- Vermeidung von widersprüchlichen
35 SR 312.1
36 SR 312.0