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Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 56 Seiten
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Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA
Entscheiden bei der Beurteilung von Probezeitverletzungen und Vollzugslockerungen;
e. die im Bundesamt für Polizei 1. für die Verfolgung von Straftaten nach (fedpol) zuständigen Stellen: den Artikeln 23, 24 und 27 Absatz 2 StPO
im Rahmen des Vorverfahrens nach Artikel 299 ff. StPO, insbesondere:
- zur Erhärtung oder Entkräftung eines Tatverdachts
- zur Verfahrenskoordination, namentlich zur Verhinderung von Parallelermittlungen
- für die Glaubwürdigkeitsprüfung bei Befragungen
- zum Schutz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler mittels Überprüfung des Täterumfeldes,
2. für die Informationsvermittlung an Interpol, sofern diese Daten im Ausland für die Verfolgung von Straftaten im Rahmen gerichtspolizeilicher Ermittlungen benötigt werden,
3. für die Informationsvermittlung an das Europäische Polizeiamt (Europol) im Sinne von Artikel 355a StGB37, sofern diese Daten im Ausland für die Verfolgung von Straftaten im Rahmen gerichtspolizeilicher Ermittlungen benötigt werden,
4. für die Informationsvermittlung an ausländische Polizeistellen im Rahmen der bilateralen Polizeikooperation, sofern diese Daten im Ausland für die Verfolgung von Straftaten im Rahmen gerichtspolizeilicher Ermittlungen benötigt werden,
5. für die Informationsvermittlung an ausländische Strafverfolgungsbehörden nach Artikel 7 des Schengen-
Informationsaustausch-Gesetzes vom 12. Juni 200938, sofern diese Daten im Aus-
37 SR 311.0
38 SR 362.2