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Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 56 Seiten

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Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA

über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) darstellen könnten,

9. für die gesetzlich vorgesehene Kontrolle des Verbundes der polizeilichen Informationssysteme nach Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 13. Juni 200845 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI),

10. für die Abklärung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Löschung von Profilen nach den Artikeln 16–19 des DNA-Profil-Gesetzes vom 20. Juni 200346,

11. für die gemäss dem Bundesgesetz vom 23. Dezember 201147 über den ausserprozessualen Zeugenschutz vorgesehene Prüfung der Eignung einer Person für ein Zeugenschutzprogramm sowie für die Risikobeurteilung von Personen, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie eine Gefahr für die zu schützende Person darstellen könnten;

b. der Nachrichtendienst des Bundes 1. für die Verhütung von Straftaten nach (NDB): Artikel 2 Absätze 1 und 2 BWIS, soweit sie in seinen Zuständigkeitsbereich fällt, insbesondere:

- zur Erhärtung oder Entkräftung eines Anfangsverdachts in Bezug auf mögliche Gefährdungen

- zur Verhinderung von Parallelermittlungen

- für die Glaubwürdigkeitsprüfung bei Befragungen

- zur Überprüfung von Informantinnen und Informanten,

2. für die Informationsvermittlung an Europol im Sinne von Artikel 355a StGB, sofern diese Daten im Ausland für die Verhütung von Straftaten benötigt wer-

45 SR 361

46 SR 363

47 SR ...