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Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 56 Seiten

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Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA

- zur Prüfung und Analyse von Meldungen nach dem Geldwäschereigesetz40 vom 10. Oktober 1997

- zur Verhinderung von Parallelermittlungen,

3. für die Informationsvermittlung an Interpol, sofern diese Daten im Ausland für die Erkennung oder Verhütung von Straftaten benötigt werden,

4. für die Informationsvermittlung an Europol im Sinne von Artikel 355a StGB41, sofern diese Daten im Ausland für die Erkennung oder Verhütung von Straftaten benötigt werden,

5. für die Informationsvermittlung an ausländische Polizeistellen im Rahmen der bilateralen Polizeikooperation, sofern diese Daten im Ausland für die Erkennung oder Verhütung von Straftaten benötigt werden,

6. für die Informationsvermittlung an ausländische Strafverfolgungsbehörden nach Artikel 7 des Schengen-

Informationsaustausch-Gesetzes vom 12. Juni 200942, sofern diese Daten im Ausland für die Erkennung oder Verhütung von Straftaten benötigt werden,

7. für die Verhängung und Aufhebung von Fernhaltemassnahmen gegenüber Ausländerinnen und Ausländern nach dem Ausländergesetz vom 16. Dezember 200543 (AuG) sowie für die Vorbereitung von Ausweisungsentscheiden gemäss Artikel 121 Absatz 2 BV,

8. für die Risikobeurteilung von Personen, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie eine Gefahr für schützenswerte Personen im Sinne von Artikel 22 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21. März 199744

40 SR 955.0

41 SR 311.0

42 SR 362.2

43 SR 142.20

44 SR 120