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Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 56 Seiten
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Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA
- Qualitätssicherung bei Mehrfachlieferungen von Urteilen;
l. die für Löschungsmeldungen für die Abklärung der gesetzlichen Vorzuständigen DNA- aussetzungen für die Löschung von Profi-Koordinationsstellen der Kantone: len nach den Artikeln 16–19 des DNA-Profil-Gesetzes.
Art. 48 Online abfragende Behörden mit Zugang zum Behördenauszug
2minus
Folgende an VOSTRA angeschlossene Behörden können durch ein Abrufverfahren Einsicht nehmen in alle im Behördenauszug 2minus erscheinenden Daten (Art. 42), soweit dies zur Erfüllung der nachstehend genannten Aufgaben notwendig ist:
a. die für den Strassenverkehr zu- für die Erteilung und den Entzug von ständigen Behörden der Kantone: Führer- oder Lernfahrausweisen nach dem Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 195851 (SVG);
b. die Vollzugsstelle für den Zivil- für den Ausschluss von der Zivildienstdienst: leistung nach dem Zivildienstgesetz vom 6. Oktober 199552 (ZDG);
c. die für Entscheide über den Aus- für die Prüfung eines Ausschlusses vom schluss vom Schutzdienst zustän- Schutzdienst nach dem Bevölkerungsdigen Stellen der Kantone: und Zivilschutzgesetz vom 4. Oktober 200253;
d. die Eidgenössische Finanz- für die Leumundsprüfung von Personen, marktaufsicht (FINMA) die nach den Finanzmarktgesetzen eine Bewilligung, eine Anerkennung, eine Zulassung oder eine Registrierung der FINMA benötigen.
Art. 49 Online abfragende Behörden mit Zugang zum Privatauszug
Folgende an VOSTRA angeschlossene Behörden können durch ein Abrufverfahren Einsicht nehmen in alle im Privatauszug erscheinenden Daten (Art. 43), soweit dies zur Erfüllung der nachstehend genannten Aufgaben notwendig ist:
a. die für den Vollzug des Waffen- für die Erteilung und den Entzug von gesetzes vom 20. Juni 1997 Bewilligungen sowie die Waffenbe-(WG)54 zuständigen kantonalen schlagnahme nach WG;
und kommunalen Behörden:
b. die im fedpol zuständige Stelle: für die Erteilung und den Entzug von
51 SR 741.01
52 SR 824.0
53 SR 520.1
54 SR 514.54