Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 132 Seiten

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Personen verbietet sich auch aus datenschutzrechtlichen Gründen. Eine Registrierung von Unternehmen wäre zudem in praktischer Hinsicht nicht durchführbar, weil die VOSTRA-Datenbank die Unternehmensdaten nicht verarbeiten kann. Die zentrale Erfassung von Unternehmen bedingt daher eine vollständige Neukonzeption sowohl der rechtlichen Rahmenbedingungen als auch der Datenbank.

1.2 Grobstruktur und Übersicht

Die Bearbeitungsregeln für natürliche Personen sollen mit denjenigen für Unternehmen unter einem rechtlichen Dach vereinigt werden. Das Strafregister-Informationssystem VOSTRA soll jedoch aus zwei getrennten Datenbanken bestehen: Dem Strafregister für natürliche Personen und dem Unternehmensstrafregister.25 Beide Teilsysteme weisen viele Gemeinsamkeiten auf, welche sich auf die Systematik des Strafregistergesetzes auswirken; entsprechend ist es in vier Teile gegliedert:

− Der 1. Teil enthält Allgemeine Bestimmungen, die für beide Register gelten. Es

werden die Behördenstruktur und die Verantwortlichkeiten für die Registerführung26 sowie die Eintragung der Daten27 geregelt. Weiter sind hier allgemeine Auskunftspflichten28 und Bearbeitungsgrundsätze29 normiert.

− Der 2. und 3. Teil enthalten spezifische Regeln, welche entweder nur für die

Eintragung natürlicher Personen oder nur für das Unternehmensstrafregister gelten. Die entsprechenden Regeln sind aber nach dem gleichen Muster aufgebaut, weil die Struktur weitgehend durch die datenschutzrechtlichen Sicherungsmechanismen vorgegeben ist:

o Art30 und Zeitpunkt31 der einzutragenden Daten

o Aufbewahrungsdauer32

o Aufbereitungsform33

o Zugriffsmodalitäten für Behörden34 und Private35

o Auskunftsrecht36

o automatische Weiterleitung von Daten37

o Schnittstellen38

25 Vgl. Art. 2. Verweise auf Gesetzesbestimmungen ohne Nennung des Erlasstitels beziehen sich stets auf den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über das Strafregister- Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG).

26 Art. 4–6.

27 Art. 7–8.

28 Art. 9–10.

29 Art. 11–14.

30 Art. 15–26 und Art. 68–77.

31 Art. 27 und 78.

32 Art. 28–35 und Art. 79–85.

33 Art. 36–43 und Art. 86–91.

34 Art. 44–55 und Art. 92–99.

35 Art. 56–58 und 100.

36 Art. 59 und 101.

37 Art. 60–65 und Art. 102.

38 Art. 66–67 und Art. 103.