Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/123: Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) · 136 Seiten
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1.1.3 Mängel der heutigen Rechtslage
1.1.3.1 Finanzmarktinfrastruktur
Im Bereich der Finanzmarktinfrastruktur konnte mit der Revision der NBV eine teilweise Angleichung an internationale Standards vorgenommen werden (vgl. Ziffer 1.1.2.1). Es bestehen jedoch nach wie vor wichtige Regulierungslücken, welche die Stabilität und die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems, den Anlegerschutz und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz gefährden können.
Stabilität und Funktionsfähigkeit des Finanzsystems sowie Anlegerschutz
Die bestehende schweizerische Regulierung der Finanzmarktinfrastruktur ist im Hinblick auf die Entwicklung der Finanzmärkte in verschiedener Hinsicht nicht mehr angemessen. Insbesondere ist das Bewilligungsregime für inländische Finanzmarktinfrastrukturen nicht zufriedenstellend. So kommt der FINMA heute bei der Unterstellung von börsenähnlichen Einrichtungen unter das Börsengesetz ein sehr grosses Ermessen zu. Daraus resultiert zwar der Vorteil, dass moderne Handelssysteme flexibel und massgeschneidert reguliert werden können. Die genannte Regelung ist jedoch unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und der Rechtsgleichheit problematisch. Zudem erweisen sich die bestehenden Transparenzvorschriften als zu wenig klar und dem Informationsbedürfnis des Marktes nicht mehr angemessen.
In Bezug auf die Nachhandelsinfrastrukturen (d.h. zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Transaktionsregister und Zahlungssysteme) mangelt es an einer generellen Bewilligungspflicht und an klar festgelegten und spezifisch auf diese Infrastrukturen zugeschnittenen Bewilligungsvoraussetzungen und Verhaltenspflichten. Ausserdem fehlt für die systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen ein massgeschneidertes Abwicklungsregime, das darauf abzielt, die systemisch bedeutsamen Geschäftsprozesse auch in Krisensituationen aufrechtzuerhalten. Die heutige Regulierung wird damit den mit der Tätigkeit der Nachhandelsinfrastrukturen verbundenen Risiken für die Stabilität des Finanzsystems, für die direkten Teilnehmer und auch für die Anlegerinnen und Anleger nicht gerecht. Ferner fehlt es an einer Regulierung für Transaktionsregister und an einem Anerkennungsregime für ausländische Finanzmarktinfrastrukturen, welche in der Schweiz Dienstleistungen erbringen wollen.
Die festgestellten Mängel gefährden aufgrund der unter Ziffer 1.1.1.1 dargelegten Rolle von gut funktionierenden Finanzmarktinfrastrukturen für das Finanzsystem generell die Stabilität des Finanzsystems der Schweiz sowie aufgrund der internationalen Vernetzung der Finanzmärkte auch die Stabilität des internationalen Finanzsystems. Zudem beeinträchtigen sie den Schutz der Anlegerinnen und Anleger (vgl. auch Ziffern 3.3.1 und 3.4.1).
Wettbewerbsfähigkeit und Markzutritt
Die Mitglieder von CPSS und IOSCO haben sich dazu verpflichtet, die PFMI bis Ende 2012 in ihrer Jurisdiktion einzuführen. Davon ist die Schweiz als Mitglied von CPSS und IOSCO ebenfalls betroffen. Setzt sie die PFMI im Gegensatz zu den übrigen Mitgliedern nicht vollständig um, so würde dies der Reputation und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz schaden und sich aufgrund der