Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/123: Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) · 136 Seiten

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Bedeutung der Schweizer Finanzmarktinfrastruktur (vgl. Ziffer 3.1.1) negativ auf die schweizerische Volkswirtschaft auswirken.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Erlasse der EU zur Umsetzung der G-20- Verpflichtungen und für den Handel mit Derivaten und der PFMI sogenannte Drittstaatenregelungen enthalten. Gemäss diesen wird für den Markzutritt von Finanzmarktinfrastrukturen aus der Schweiz, eine mit der EU-Regulierung äquivalente Regulierung und Aufsicht dieser Finanzmarktinfrastruktur in der Schweiz vorausgesetzt (vgl. Ziffern 1.3.2 1.3.3 und 1.3.4). Wird keine gleichwertige Regulierung geschaffen, besteht die Gefahr, dass Schweizer Finanzmarktinfrastrukturen ihre internationale Anbindung verlieren. Als Folge könnten Schweizer Finanzdienstleister, das heisst konkret die SIX Swiss Exchange AG, die SIX x-clear AG und die SIX SIS AG, ihr Dienstleistungsangebot nicht mehr direkt in die EU erbringen, was zu einem massiven wenn nicht ruinösen Rückgang der Geschäftstätigkeit führen würde (vgl. auch Ziffer 3.4.1.)

1.1.3.2 OTC-Derivatehandel

Wie in Ziffer 1.1.2.2 aufgezeigt bestehen in der Schweiz zurzeit keine regulatorischen Vorgaben für den Handel mit OTC-Derivaten, welche den G-20- Verpflichtungen und den FSB-Empfehlungen Rechnung tragen oder dem Europäischen Recht entsprechen. Dies ist unter verschiedenen Gesichtspunkten problematisch.

Stabilität und Funktionsfähigkeit des Finanzsystems sowie Anlegerschutz

Es besteht international Konsens darüber, dass die Umsetzung der Verpflichtungen der G-20 und der FSB-Empfehlungen zum Handel mit OTC-Derivaten notwendig ist, um die Stabilität des globalen Finanzsystems zu stärken. Durch eine inhaltlich konsistente und zeitlich koordinierte internationale Umsetzung der genannten Verpflichtungen und Empfehlungen soll eine effektive und effiziente Überwindung der Probleme und Risiken des OTC-Derivatehandels sichergestellt werden (vgl. Ziffer 1.1.1.2.)

Die Schweiz verfügt über einen bedeutenden OTC-Derivatemarkt, auf dem vorab die beiden Grossbanken als Gegenparteien auftreten, und auf dem der Grossteil der Transaktionen grenzüberschreitend getätigt wird (vgl. Ziffer 3.1.2). Werden in der Schweiz keine den G-20-Verpflichtungen entsprechende Pflichten für den Handel mit OTC-Derivaten eingeführt, würden die mangelnde Transparenz, das hohe Gegenparteiausfallrisiko und das hohe operationelle Risiko auf dem OTC-Derivatemarkt in der Schweiz weiterhin bestehen. Damit würde nicht nur der Schutz der einzelnen Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer, sondern auch die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz gefährdet. Aufgrund der internationalen Verbundenheit und Grösse des Schweizer OTC-Derivatemarkts kann die Schweiz mit der Umsetzung der G-20-Verpflichtungen zudem einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des globalen Finanzsystems leisten. Ferner kann damit verhindert werden, dass Anbieter ihre Derivatetransaktionen und die damit einhergehenden Risiken in die Schweiz verlagern, um weniger strengen Vorschriften zu unterstehen (vgl. auch Ziffer 3.4.2).