Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/123: Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) · 136 Seiten

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– Die Abwicklungsfristen werden harmonisiert und für Wertpapiere, die an der Börse oder auf anderen geregelten Märkten gehandelt werden, auf höchstens zwei Tage nach dem Handelstag festgelegt.

– Jedes Versäumnis, Wertpapiere zum vereinbarten Abwicklungstermin zu liefern, kann durch Sanktionen geahndet werden; die verantwortlichen Teilnehmer müssen in einem solchen Fall die Wertpapiere am Markt kaufen und ihren Gegenparteien liefern.

– Die Zentralverwahrer müssen strenge organisatorische Auflagen, Wohlverhaltensregeln und aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen, damit ihr wirtschaftlicher Fortbestand und der Schutz ihrer Teilnehmer gewährleistet sind. Ferner müssen sie durch die zuständigen nationalen Behörden zugelassen und beaufsichtigt werden.

– Zentralverwahrer haben in der EU Zugang zu allen anderen Zentralverwahrer und zu anderen Marktinfrastrukturen wie Handelsplätzen oder zentralen Gegenparteien, egal in welchem Land sie niedergelassen sind.

Um verabschiedet zu werden, benötigt dieser Vorschlag die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rats. Die Abstimmung über CSDR im Europäischen Parlament ist für Anfang 2014 vorgesehen.

1.3.5 Dodd-Frank Act

Der am 21. Juli 2010 verabschiedete «Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act» (DFA)25 stellt eine umfassende Reform der bestehenden US-Finanzaufsicht dar, die weitgehend den gemeinsam mit den G20-Partnern formulierten Prioritäten folgt. Zu den Zielen des DFA gehören insbesondere die Förderung der Finanzstabilität, die Verbesserung der Rechenschaftspflicht und der Transparenz im Finanzsystem, die Beseitigung des «Too big too fail»-Problems sowie der Schutz des Steuerzahlers und des Verbrauchers vor unlauteren Geschäftspraktiken von Finanzdienstleistern (Marktmissbrauch). In diesem Sinn deckt der DFA vier Bereiche der Finanzmarktregulierung ab: Reform des institutionellen Regulierungs- und Aufsichtsrahmens, Regulierung von Banken und anderen Finanzinstitutionen, Regelungen zum Anlegerschutz und Regelungen zum Verbraucherschutz.

Für die Umsetzung der G-20-Beschlüsse zu OTC-Derivaten ist insbesondere Titel VII des DFA (Wall Street Transparency and Accountability Act of 2010) relevant. Damit werden im «Commodity Exchange Act» (CEA) für Swaps und im «Securities Exchange Act» (SEA) für sogenannte Security-based Swaps neue Regulierungs- und Aufsichtsvorschriften geschaffen.26 Die Aufsicht und die Ausarbeitung von Detailregelungen werden grundsätzlich von der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) für Swaps bzw. von der Securities and Exchange Commission (SEC) für security-based Swaps wahrgenommen.

Der DFA unterstellt systemrelevante Marktteilnehmer neuen Erlaubnispflichten. Ausserdem dürfen die erfassten Swaps nur noch über anerkannte Abrechnungsstel-

25 Pub.L. 111–203, H.R. 4173

26 Nachfolgend werden Swaps und Security-based Swaps wenn möglich einheitlich als Swaps bezeichnet. Bei den Rechtsverweisen sind an erster Stelle die Änderungen des CEA und an zweiter Stelle die Änderungen des SEA zu verstehen.