Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/124: Bundesgesetz über eine Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts · 45 Seiten

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Fragen im internationalen Verhältnis, aber auch im nationalen Recht (bspw. Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») sei eine zusätzliche innenpolitische Baustelle nicht opportun. Weiter wird fehlende Koordination und Kohärenz mit anderen Gesetzesprojekten bemängelt; es fehle an einer Gesamtvision für die verschiedenen Projekte. SwissHoldings sieht keine zeitliche Dringlichkeit und keinen internationalen Druck oder andere Gründe, welche eine rasche Steuerstrafrechtsrechtsrevision nötig machten.

Notwendigkeit einer Reform: Die Notwendigkeit einer Reform respektive die im erläuternden Bericht aufgezeigten Schwächen werden seitens der Kantone von FR, LU, NW, SH, SO, SZ und der FDK, seitens der Parteien von der EVP, SP und den Grünen und als Vertreter des Privatsektors vom SAV und KV Schweiz ausdrücklich bejaht. Auch der Kanton UR, die FDP und SwissHoldings sehen Handlungsbedarf (insbesondere Vereinfachung), lehnen aber die vorgeschlagenen Stossrichtungen ab.

Der Kanton VS, verschiedene Parteien (SVP, CVP, FDP Genf) und vereinzelte Vertreter des Privatsektors (FTAF, SBVg, ZVDS) verneinen die Notwendigkeit einer Steuerstrafrechtsrevision überhaupt oder sehen nur punktuellen Anpassungsbedarf.

Motion Schweiger:5 Verschiedene Teilnehmer (UR, TI; CVP, FDP, SVP; CSNLAW, economiesuisse, FER, SBVg, SGV, SwissHoldings, VSPB) monieren, die Vorlage setze die Motion Schweiger nicht um und verfehle deren Ziele. So werde bspw. die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufgehoben, die Privatsphäre der Bankkunden werde nicht hinreichend geschützt und die Vorlage baue nicht auf das Vertrauen zwischen Steuerbehörden und Steuerpflichtigen auf. Darüber hinaus werde auch die angestrebte Vereinfachung nicht erreicht und die unterschiedlichen Zuständigkeiten blieben bestehen.

Dass die Umsetzung der Vorlage zu einer Vereinfachung in der Praxis führen wird, bezweifeln auch die Kantone BL, UR und TI sowie einzelne Teilnehmer des Privatsektors (economiesuisse, SBVg, SGV, TS). Sie erwarten im Gegenteil längere und kompliziertere Verfahren, wodurch sich auch der Verwaltungsaufwand insgesamt erhöhe.

Nach Ansicht einiger Teilnehmer (UR; FDP, FDP Genf, SVP; economiesuisse, FER, GPF, OREF, SBV, SBVg, SGV, SwissHoldings, VSPB, ZVDS) führt die Vorlage generell zu einer Verschärfung des Steuerstrafrechts. Zur Begründung verweisen sie auf die vorgeschlagenen Änderungen bezüglich Sanktionen und Strafbarkeit der Teilnahme sowie die Verjährungsregeln6. Vereinzelte Teilnehmer (VS; FTAF, ZVDS) sehen in der Vorlage eine «Kriminalisierung des kleinen Mannes / der KMU».

Für verschiedene Teilnehmer aus dem Privatsektor (CP, FER, FPV, SBVg, SGV, SwissHoldings, CSNLAW) stellen die vorgeschlagenen Änderungen einen Paradigmenwechsel im Steuer(straf)recht dar, indem ein Klima des Misstrauens begründet und das bestehende Vertrauensverhältnis durch «Kontrolle und Zwang» ersetzt werde. Der Kanton VS, die SVP und die ZVDS sehen das Vertrauensverhältnis gefährdet. Gemäss FDP und CSNLAW wird das bestehende Niveau des Schutzes der Privatsphäre aufgegeben.

5 Motion 10.3493 «Umfassende Revision des Steuerstrafrechts». Danach soll «das bestehende, traditionelle, spezifisch schweizerische Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat» Leitlinie für die Steuerstrafrechtsrevision sein. Zudem soll weiterhin zwischen den Kategorien Steuerbetrug und Steuerhinterziehung unterschieden werden, wobei die Abgrenzung aber namentlich auch nach der materiellen Schwere des Steuerdeliktes erfolgen könne. Zentrale Elemente der Revision sollen ferner die Vereinheitlichung und Vereinfachung von Verfahren und Strafsanktionen über alle Steuer- und Abgabenerlasse hinweg sowie explizite Verfahrensgarantien sein. 6 Die Verjährungsregeln wurden grösstenteils übernommen, wie sie zurzeit in dem in den Räten hängigen Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB vorgesehen sind (12.036).