Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 42 Seiten
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Kantone und Landwirte zum Herdenschutz berät und konkrete Massnahmen fördert, oder der Verein Herdenschutzhunde Schweiz, welcher die Hundehalter bezüglich dem rechtskonformen Einsatz von Herdenschutzhunden informiert und ausbildet. Mit der genannten Ergänzung soll diese bewährte Praxis nun auch bei der hoheitlichen Aufgabe der flächendeckenden Förderung des Herdenschutzes des BAFU übernommen werden. Die diesbezügliche Delegation hoheitlicher Aufgaben an externe Organisationen soll insbesondere ermöglichen, im Auftrag des BAFU die Fördergelder des Bundes an die einzelnen Züchter und Halter von Herdenschutzhunden auszubezahlen, verbunden mit der Überprüfung der Förderwürdigkeit der Hunde, so wie sie das BAFU in seinen Richtlinien über die Qualität dieser Hunde (Zucht, Ausbildung) sowie das Risikomanagement (Haltung, Einsatz) regeln wird. Mit diesen Richtlinien werden u.a. Konflikte und Risiken beim Einsatz der Hunden im Sinne der Motion 10.3242 minimiert. Mit der vorgesehenen Delegation an qualifizierte Organisationen mit entsprechendem Fachwissen wird die Förderung und Koordinierung des Herdenschutzes vereinfacht und der Herdenschutz verbessert.
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
3.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Für die Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ausserhalb des Schutzwaldes (Art. 38b (neu)) sind Mittel in der Höhe von insgesamt rund CHF 21 Millionen pro Jahr notwendig. Diese Mittel fallen jährlich an und dienen der notwendigen Prävention gegenüber den zu erwartenden klimatischen Änderungen und deren Folgen. Aktuell werden in diesem Bereich jährlich rund CHF 11 Millionen investiert (Jungwaldpflege), womit der jährliche Mehrbedarf bei CHF 10 Millionen liegt. Die insgesamt notwendigen Mittel teilen sich auf folgende zwei Bereiche auf:
− Waldverjüngung (Anpassung von Beständen auf klimasensitiven Waldstandorten): Mehrbedarf von CHF 10 Millionen. Damit können bis 2020 rund 25% der klimasensitiven Bestände (total 50‘000 ha gemäss Schätzungen BAFU aufgrund Daten des LFI3, 4.1% der Gesamtwaldfläche) behandelt werden. Bei den klimasensitiven Wäldern handelt es sich z.B. um bereits absterbende Föhrenwälder in den Zentralalpen mit viel Dürrholz und hoher Waldbrandgefährdung (z.B. Rhonetal, Rheintal) oder um vorwiegend trockene Standorte im Jura und auf der Alpensüdseite. Vorgezogene Verjüngungen sind notwendig, um die vielfältigen Waldleistungen sicherzustellen. Bei einer stärker ausgeprägten Klimaerwärmung können weitere Gebiete zu klimasensitiven Standorten werden.
− Jungwaldpflege ausserhalb des Schutzwaldes: CHF 11 Millionen. Dies entspricht den heute getätigten Ausgaben für die Jungwaldpflege. Damit sind jährlich in gut 11‘000 ha Jungwäldern (0.9% der Gesamtwaldfläche) klimagerechte Eingriffe möglich. Dazu gehört die Pflege des Jungwaldes durch Förderung und Pflanzung anpassungsfähiger Baumarten.
Für die Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (ebenfalls Prävention) im Schutzwald (Art. 37) ist eine Erhöhung der bestehenden Mittel um insgesamt rund CHF 10 Millionen pro Jahr notwendig. Damit lassen sich bis 2040 rund 25% der