Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 47 Seiten
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Vernehmlassungsbericht - Ergänzung des Waldgesetzes Seite 8
FUS und Holzindustrie verweisen im Übrigen auf die Stellungnahme der Task Force Wald + Holz + Energie, der sie sich anschliessen.
LIGNUM, WVS, AJEF und SELVA verlangen die Ergänzung der Vorlage mit einer Grundlage für einen Waldklimafonds. Dieser würde die Waldeigentümer für bisher unentgeltlich erbrachte Waldleistungen (CO2-Kompensation) entschädigen.
LIGNUM begrüsst die Regelung zur Verhütung und Behebung von Waldschäden sehr. Auch die Abgeltung der Kosten und die Verursacherregelung erachtet LIGNUM als positiv. Zu begrüssen seien auch die gesetzlichen Grundlagen für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Im Zusammenhang mit den Fragen des Klimawandels dürfe aber die Erhaltung und Entwicklung einer zukunftsfähigen Baumartenportfolios nicht vergessen gehen. Im Zuge der heutigen Diskussion werde die Bedeutung des Nadelholzes für die Ertragslage der Waldwirtschaft und die Versorgung der Industrie zu Unrecht ausgeblendet. Auch langfristig müssten Baumarten gefördert werden, die für Industrie und Bauwesen geeignet sind.
Der WVS legt dar, dass aus seiner Sicht bei den Zielen 1, 2, 6 und 8 der Waldpolitik 2020 der grösste Handlungs- bzw. Nachholbedarf besteht. Bereits im Rahmen der Inkraftsetzung der Waldpolitik 2020 habe der WVS gefordert, dass die Verbesserung der Rahmenbedingungen und Handlungsfreiheiten für Waldeigentümer und Forstbetriebe erste Priorität haben muss. Dies zum einen weil die Waldeigentümer mit Abstand der bedeutendste Akteur im Wald seien; sie würden ihr Grundeigentum für die vielfältigen Ansprüche der Allgemeinheit zur Verfügung stellen und ohne ihr Wirken und ihre Überzeugung liessen sich weder Gesetze noch Programme im Wald nachhaltig umsetzen. Zum anderen weil sich nur dadurch die diverser Anliegen des Bundes wie etwa die Ausschöpfung des Holznutzungspotenzials oder die Biodiversitätsstrategie umsetzen liessen. Nicht einverstanden ist der WVS zudem mit dem Verzicht des Bundesrats, das bestehende Haftungssystem zu Gunsten des Waldeigentümers zu ändern. Die Möglichkeiten der Reduktion oder Eliminierung der Haftungsrisiken für die Waldeigentümer (als Grund- und Werkeigentümer, unter anderem bei Infrastrukturanlagen als auch bei Biotopbäumen und Totholz) sei zu prüfen und die Arbeiten müssten an die Hand genommen werden. Der entsprechende Abschnitt auf S. 9 des erläuternden Berichts, der Änderungen im Haftungsbereich als nicht sinnvoll beurteilt, könne in dieser Form nicht akzeptiert werden.
Der SVBK erachtet es als wenig verständlich, dass generell keine Finanzhilfen mehr an die Jungwaldpflege ausserhalb des Schutzwaldes gewährt werden sollen. Diese würden in jedem Fall der Biodiversität dienen und seien im Gesetz zu belassen bzw. in die neuen Artikel aufzunehmen. Zusammenfassend ist die Revision aus Sicht des SVBK grundsätzlich zu begrüssen. Es fehle aber nebst der Förderung der Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes zur Sicherstellung des Zugangs zu den Holzressourcen auch an einer gesetzlichen Grundlage zur Abgeltung der Waldleistungen.
Die TF WHE unterstützt die vorliegende Revision des Waldgesetzes unter der Bedingung, dass auch die Subventionierung der Erschliessung und Seilkranbeiträge ausserhalb des Schutzwaldes in das Gesetz aufgenommen werden. Andernfalls müsse die Revision als zu einseitig auf die Biodiversität ausgerichtet abgelehnt werden. Daran ändere auch die neue Bestimmung zur Holzförderung nichts. Für die Wald- und Holzwirtschaft sei die langfristige Walderhaltung ein wichtiges Anliegen, aber nicht das einzige. Die Schaffung einer möglichst nutzungsfreundlichen Gesetzesgrundlage sei überlebenswichtig. Der Akzent zu Gunsten der Waldbewirtschaftung sei wegen der markant gesunkenen Holzernte für die Rohholzverarbeiter wesentlich wichtiger und dringlicher als die etwas hoch gehandelten Schadorganismen. Im Übrigen setzt die TF WHE ein Fragezeichen angesichts der zahlreichen Artikel, die geändert werden sollen.
Der BWB macht geltend, die Verknüpfung der Zielsetzung Anpassung an den Klimawandel und Biodiversität im Wald widerspreche den Aussagen, die das BAFU in seiner kürzlich erschienen Zeitschrift Umwelt macht. Im Programm Biodiversität Schweiz sollen danach vor allem Biodiversitätsmittel in Reservate gelenkt werden. Diese würden kurzfristigen Verjüngungen und Anpassungen, welche im Bericht des Bundesrates als Massnahmen vorgeschlagen werden, widersprechen.
Das CP begrüsst die vorgeschlagene Waldgesetzrevision grundsätzlich. Speziell die Holzförderung erachtet es als positiv.
Der ANF legt dar, der generell gute Zustand der Schweizer Wälder sei dem gut ausgebildeten Forstpersonal zu verdanken. Die Waldbesitzer seien den Waldfunktionen verpflichtet. Sie seien die entscheidenden Akteure für die Umsetzung der Ziele des Waldgesetzes. Mit der vorliegenden Revision würden sie einseitig belastet.
Die AJEF fordert, dass in einer ersten Phase – neben den Bestimmungen zur Bekämpfung von Schadorganismen - insbesondere die Voraussetzungen für die Waldeigentümer zu verbessern seien,