Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 47 Seiten

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Vernehmlassungsbericht - Ergänzung des Waldgesetzes Seite 11

auch die Untererschliessung in einigen Gebieten erfasst und Potenziale zur Stilllegung bestehender Erschliessungsanlagen ebenso offenlegt wie den punktuellen Bedarf an neuen Anlagen. Nebst strassengebundenen sind auch andere Erschliessungskonzepte zu betrachten und die Unterhaltskosten von Erschliessungen zu berücksichtigen. Einer Lösung, die unter dem Strich eine Ausweitung der Strassenerschliessung im Schweizer Wald bringt, könne nicht zugestimmt werden.

3.6.4. Wissenschafts- und Forschungsorganisationen

Die Institutionen des ETH-Bereichs vertreten durch den ETH-Rat begrüssen den vorliegenden Entwurf grundsätzlich ausdrücklich. Positiv hervorgehoben seien namentlich die folgenden Punkte:

− die Vorschläge zum Schutz des Waldes vor biotischen Gefahren und für den Umgang mit eingeschleppten Schadorganismen sowie die damit verbundene Anpassung des Waldgesetzes an das Landwirtschaftsgesetz,

− die Massnahmen zur Anpassung des Waldes an den Klimawandel,

− der Grundsatz der vermehrten Ausschöpfung des Holznutzungspotentials (Energie, Bau),

− die Anwendung des Verursacherprinzips im Bereich Schadorganismen,

− die generelle Abgleichung mit der Waldpolitik 2020.

Die WSL weise im Übrigen darauf hin, dass die Schweiz durch den Bau des neuen Pflanzenschutzlabors an ihrem Standort in Birmensdorf, welcher durch das BAFU und das BLW unterstützt wird, eine hervorragende Infrastruktur erhalte, um seitens der Forschung und Diagnostik auf die Herausforderungen durch neue Schadorganismen im Schweizer Wald zu reagieren. Ebenso mache die WSL darauf aufmerksam, dass die Synergien zwischen einer vermehrten Holznutzung und der Biodiversität im Wald noch nicht ausreichend bekannt und somit auch noch nicht ausgeschöpft seien. Hier könnten mit innovativen Ideen und entsprechenden Forschungsarbeiten zukunftsweisende Möglichkeiten aufgezeigt und mögliche win-win Situationen erreicht werden.

3.6.5. Konferenzen

Die KOLAS begrüsst die Vorlage im Allgemeinen. In den Bereichen Prävention und Bekämpfung von Schadorganismen würden Lücken, die im Waldbereich im Vergleich zur Landwirtschaft bestehen, geschlossen. Mit den Verpflichtungen von Waldbesitzern/-bewirtschaftern zur Meldung und Bekämpfung von gefährlichen Schadorganismen sowie den entsprechenden Regelungen betreffend Abgeltung dieser Bekämpfung werde sichergestellt, dass gebietsübergreifende Schadorganismen effizienter bekämpft werden können. Die KOLAS bedauert hingegen, dass keine Massnahmen zur Verbesserung der Walderschliessung ausserhalb des Schutzwaldes vorgesehen sind. Der Bund müsse den Erhalt, den Ausbau sowie den punktuellen Neubau von Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes finanziell unterstützen. Dazu sei eine Anpassung von Art. 38a des Waldgesetzes vom 4. Oktober 1991 notwendig.

Aus Sicht der KBNL beinhalten die Ergänzungsvorschläge im Wesentlichen die Festschreibung von bereits Praktiziertem, vorbeugende Massnahmen bezüglich Klimawandel sowie einige administrativen Angelegenheiten. Diese Vorschläge kann die KBNL grundsätzlich akzeptieren. Die Vorlage dürfe aber der Strategie Biodiversität Schweiz nicht widersprechen. Die Waldnutzung entwickle sich immer mehr Richtung industrielle Forstwirtschaft mit vollerschlossenen Wäldern. Die Waldnutzung werde intensiviert und die Walderschliessung nehme zu. Diese Gefahr bestehe auch im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Massnahmen gegen gefährliche Schadorganismen oder Anpassungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Dies dürfe nicht passieren. Die besondere Stellung des Waldes für die Biodiversität und die Landschaft müsse besser gewürdigt werden. Es müsse ein ökologischer Grundaufwand für die gesamte Waldfläche erbracht werden (analog zum ÖLN in der Landwirtschaft) - als Grundvoraussetzung für Subventionierungen im Waldbereich.

CA legt einleitend dar, dass er sich als Schweizerischer Fachverband der Lufthygienefachleute nicht nur mit Auswirkungen der Luftschadstoffe auf die Gesundheit des Menschen, sondern auch mit den Folgen der Luftverschmutzung auf die Vegetation und die gesamte Natur befasst. Er weist deshalb in seiner Stellungnahme auf die Zusammenhänge der Luftreinhalteziele mit denjenigen der Waldgesetzgebung hin und bringt Vorschläge zur Beurteilung und Begrenzung der Schadstoffeinwirkungen ein.